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Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten oder der Kindertagespflege einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung der Stadt Warstein, aber auch zu einer Nachforderung kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Je nach Einkommen:
- Einkommensteuerbescheid,
- Verdienstabrechnungen,
- Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Elterngeld,
- Belege über geringfügiges Einkommen,
- Unterhaltszahungen etc.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Doris
Mühlenschulte
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-291
- d.muehlenschulte@warstein.de
Manfred
Ahlers
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-314
- Fax
- (0 29 02) 81-63 14
- m.ahlers@warstein.de
Elternbeiträge KiTa
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten oder der Kindertagespflege einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung der Stadt Warstein, aber auch zu einer Nachforderung kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Je nach Einkommen:
- Einkommensteuerbescheid,
- Verdienstabrechnungen,
- Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Elterngeld,
- Belege über geringfügiges Einkommen,
- Unterhaltszahungen etc.
Elternbeiträge sind auf Antrag ganz oder teilweise zu erlassen, wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag den Eltern nicht zuzumuten ist.
Das Formular können Sie hier öffnen, ausfüllen und mit den dazugehörigen Anlagen an das Sachgebiet Jugendhilfe schicken.
Das Merkblatt zu dem Thema finden Sie hier.Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken.
Bitte drucken Sie den Fragebogen aus und reichen ihn ausgefüllt und unterschrieben im Sachgebiet Jugendhilfe ein.
Kontakt
Raum: Zimmer 220
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Raum: Zimmer 220
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |