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Kreis Soest, 20. April. Untere Naturschutzbehörde appelliert: Rücksicht auf Tiere und Pflanzen nehmen

Höchster Schutz für Tiere und Pflanzen: Das gilt in Naturschutzgebieten, damit Lebensräume für bedrohte Arten erhalten bleiben. Deshalb müssen hier auch besondere Regeln eingehalten werden. Das Betreten ist nur auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen erlaubt. Außerdem müssen Hunde immer an die Leine. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises hin.

Lange Spaziergänge in der Natur sind gesund und in diesen Tagen ein willkommener Ausgleich. „Allerdings ist in den vergangenen Wochen nicht nur eine hohe Frequenz an Menschen in der Natur zu beobachten, es wurden auch gehäuft hitzige Diskussionen aufgrund freilaufender Hunde gemeldet", erklärt Ulrich Kowatz aus der Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Soest. Daher ruft die Untere Naturschutzbehörde zu mehr Besonnenheit und zu Rücksicht auf die heimische Tierwelt auf.

Und das nicht ohne Grund: „Der ganzjährige Schutz ist wichtig, um insbesondere in den Naturschutzgebieten allen Wildtieren die dringend nötigen Ruhe- und Fortpflanzungsstätten zu erhalten. Sie sind durch am Boden jagende Räuber wie zum Beispiel Füchse oder Waschbären und durch Flächenverluste selten geworden. Niemand sollte deshalb seinen Hund auf Feldern und Wiesen stöbern, spielen oder laufen lassen."

Auch die Vegetation wird beeinträchtigt: Durch frei herumlaufende Hunde und deren Ausscheidungen können auch unerwünschte Nährstoffe in sonst eher nährstoffarme und dadurch besonders wertvolle und schützenswerte Lebensräume gelangen und diese dadurch schädigen. Bei zuviel Nährstoffen können z.B. Orchideen nicht mehr wachsen, sehr wohl aber Brennnesseln, welche die anderen Arten überwachsen und verdrängen.

Ein weiteres Problem tritt dann übrigens bei der Mahd von Grünland als Futterpflanze für Nutztiere auf: Bei Kot im Heu oder in der Silage ist das Futter verunreinigt und kann nicht verfüttert werden; ein großes Ärgernis für Landwirt und Rind.

„Deshalb gilt die eindringliche Bitte, auch in diesen turbulenten Zeiten ein vernünftiges Miteinander zu pflegen und Hunde grundsätzlich nicht in Natur- und Vogelschutzgebieten frei laufen zu lassen", unterstreicht Ulrich Kowatz. Die Untere Naturschutzbehörde kann nachvollziehen, dass die gesetzliche Anleinpflicht und damit verbunden mögliche Geldbußen als Einschränkung für Hundehalter und Hunde empfunden werden. Diese Regelungen helfen jedoch, wenigstens in den Naturschutzgebieten Störungen zu vermindern.

Die genaue Abgrenzung der Natur- und Vogelschutzgebiete im Kreis Soest können auf Karten im Netz unter www.kreis-soest.de nachvollzogen werden. Einfach  „Naturschutzgebiet“ oder „Vogelschutzgebiet“ ins Suchfeld eingeben. In Vogelschutzgebieten gilt übrigens ebenfalls eine Leinenpflicht - allerdings nicht ganzjährig, sondern nur in der Brutzeit zwischen 1. März und 31. Juli.


Pressekontakt:

Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200

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Im Naturschutzgebiet gelten besondere Regeln. Foto: Ulrich Kowatz / Kreis Soest
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