Grundsteuerreform

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
  • Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Es kann aber weiterhin noch abgegeben werden.

Ende Februar hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.

Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Online mit ELSTER
  • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Serviceangebote der Finanzverwaltung:

Städtische Finanzen

Haushalt 2024

Hinweis
Dateivolumen: 7,0 MB.

1. Quartalsbericht 2023

   

2. Quartalsbericht 2023

   

Jahresabschluss 2021

Hinweis
Dateivolumen: ca. 6 MB

Haushalt und Jahresabschluss enthalten Informationen über Produkte und Finanzen der Stadt und stehen Ihnen mit einem Klick auf das entsprechende Bild zur Verfügung.

Kurzinfos zum Haushalt

Der hier verlinkte Flyer​​​​​​​ enthält in knapper Form die wesentlichen Zahlen und Fakten zum Haushalt 2023. Er zeigt auf, was die Stadt Warstein in den verschiedenen Aufgabenbereichen bezuschusst und investiert, um für die Warsteinerinnen und Warsteiner eine zukunftsfähige Stadt zu gestalten.

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