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Die nächsten Sitzungstermine

- 13. September, 18:00 Uhr, Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales, Bürgersaal Rathaus
- 21. September, 18:00 Uhr, Jugendhilfeausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 26. September, 18:00 Uhr, Ausschuss für Bauen und Digitales, Bürgersaal Rathaus
- 28. September, 18:00 Uhr, Stadtentwicklungsausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 19. Oktober, 18:00 Uhr, Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales, Bürgersaal Rathaus
- 23. Oktober, 18:00 Uhr, Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 24. Oktober, 18:00 Uhr, Forstausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 26. Oktober, 18:00 Uhr, Ausschuss für Rechnungs- und Wahlprüfung, Bürgersaal Rathaus
- 2. November, 18:00 Uhr, Betriebsausschuss, Sitzungssaal Stadtwerke
- 6. November, 18:00 Uhr, Rat, Bürgersaal Rathaus
- 21. November, 18:00 Uhr, Ausschuss für Bauen und Digitales, Bürgersaal Rathaus
- 27. November, 18:00 Uhr, Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 28. November, 18:00 Uhr, Stadtentwicklungsausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 30. November, 18:00 Uhr, Betriebsausschuss, Sitzungssaal Stadtwerke
- 7. Dezember, 18:00 Uhr, Jugendhilfeausschuss, Bürgersaal Rathaus
- 11. Dezember, 18:00 Uhr, Rat, Bürgersaal Rathaus
Einwohnerfragestunden
Im Rahmen der Transparenzoffensive bietet die Stadt Warstein den Bürgerinnen und Bürgern in jeder Sitzung des Rates sowie in den Ausschusssitzungen die Gelegenheit, Fragen zu stellen, die Einwohnerfragestunden. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, in den Fachausschüssen und den Ratssitzungen ihre Fragen im öffentlichen Teil zu stellen", betont Bürgermeister Thomas Schöne.
Um einen sinnvollen Ablauf zu gewährleisten, sieht die Geschäftsordnung des Rates zu dem Tagesordnungspunkt Anfragen der Einwohner einige "Spielregeln" vor, z. B.:
• Die Anfragen richten sich an den Bürgermeister bzw. den Ausschussvorsitzenden und müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Warstein beziehen.
• Der Bürgermeister/Ausschussvorsitzende beantwortet die Fragen mündlich. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann die Frage auch "mitgenommen" und anschließend schriftlich beantwortet werden.
• Jeder Fragesteller darf zwei Fragen und zwei Zusatzfragen stellen.
• Die Fragen dürfen sich dabei allerdings nicht auf konkret anstehende Tagesordnungspunkte der jeweils anstehenden Sitzung beziehen.