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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Beate
Witte
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- b.witte@warstein.de
Tanja
Kemper
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- t.kemper@warstein.de
Abfallgebühren
Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).