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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
§ 17 Bundesmeldegesetz
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
§ 17 Bundesmeldegesetz
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
§ 17 Bundesmeldegesetz
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
§ 17 Bundesmeldegesetz
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Andrea
Bültmann
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- a.bueltmann@warstein.de
Margot
Kühnen
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- m.kuehnen@warstein.de
Beate
Witte
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- b.witte@warstein.de
Tanja
Hense
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- t.hense@warstein.de
An-, Ab- und Ummeldung
Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.
Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Anmeldung und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).
Abmeldung
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
§ 17 Bundesmeldegesetz
-
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen. Bitte drucken Sie es im Anschluss aus und bringen es unterschrieben mit zur Stadtverwaltung.
-
Diese Vollmacht bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bevollmächtigten zur An- bzw. Ummeldung mitgeben.
-
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Hierfür ist die Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.
Diese können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und dann vom Hauseigentümer oder -verwalter unterschreiben lassen. -
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Bürgercenter abgeben.