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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls haben Berufsgeheimnisträger/innen einen Anspruch auf anonymisierte Beratung durch eine "Insoweit erfahrene Fachkraft". Die Grundlage dazu ist im Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchuG) im Rahmen des § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) gegeben.
Das Angebot richtet sich an:
- Ärztinnen oder Ärzte, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
- Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder - berater sowie Beraterinnen oder Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist.
- Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetztes,
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder -arbeiter oder staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen.
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Andreas
Plenge
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- a.plenge@warstein.de
Anonyme Fachberatung zum Kinderschutz
Zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls haben Berufsgeheimnisträger/innen einen Anspruch auf anonymisierte Beratung durch eine "Insoweit erfahrene Fachkraft". Die Grundlage dazu ist im Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchuG) im Rahmen des § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) gegeben.
Das Angebot richtet sich an:
- Ärztinnen oder Ärzte, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
- Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder - berater sowie Beraterinnen oder Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist.
- Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetztes,
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder -arbeiter oder staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen.