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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
- Anschrift
- 001 Schulstr. 7 59581 Warstein
Lutz
Lepper
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- l.lepper@warstein.de
Nils
Büscher
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- n.buescher@warstein.de
Rebecca
Meyer-Bonk
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- r.meyer-bonk@warstein.de
Silvia
Grote
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- s.grote@warstein.de
Bauvoranfragen
Vor Einreichung eines formellen Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid (sog. Bauvoranfrage) geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts. Der Vorbescheid gilt drei Jahre, d.h. die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidverfahren geprüft worden sind. Ein positiver Vorbescheid vermittelt somit eine Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Es sind alle Unterlagen beizufügen, die für die baurechtliche Beurteilung des jeweiligen Bauvorhabens erforderlich sind. Die Unterlagen richten sich nach den Bestimmungen der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) und sind von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.
- Landesbauordnung (BauO NRW),
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
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Die hier noch fehlenden Antragsformulare finden Sie auf der Website des Kreises Soest.
Nach einem Klick auf den Link scrollen sie auf der sich öffnenden Seite bis "+ Formulare". Dort können Sie den erforderlichen Vordruck auswählen und dann bearbeiten.