Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Denkmalliste

Der Bürgermeister der Stadt Warstein als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und Liste der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen.

Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:

  1. Kurzbezeichnung des Denkmals
  2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
  3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
  4. Tag der Eintragung

Hier können Sie die Denkmalliste nach Ortschaften unterteilt einsehen:

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