Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und Schwierigkeiten mit der Eingliederung in die Gesellschaft haben, gehören mit zum Aufgabengebiet der Jugendhilfe.
Häufig sind verschiedene seelische Störungen festgestellt und medizinisch/jugendpsychiatrisch diagnostiziert und behandelt worden, bevor eine Behinderung eintritt oder zumindest eine seelische Behinderung droht. Die Hilfe wird generell im Einzelfall geprüft.

Kontakt

Frau Mechthild Runte-Südhoff

Details
Rathaus A-Z
Online-Services