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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und Schwierigkeiten mit der Eingliederung in die Gesellschaft haben, gehören mit zum Aufgabengebiet der Jugendhilfe.
Häufig sind verschiedene seelische Störungen festgestellt und medizinisch/jugendpsychiatrisch diagnostiziert und behandelt worden, bevor eine Behinderung eintritt oder zumindest eine seelische Behinderung droht. Die Hilfe wird generell im Einzelfall geprüft.
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Mechthild
Runte-Südhoff
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- m.runte-suedhoff@warstein.de
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII)
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und Schwierigkeiten mit der Eingliederung in die Gesellschaft haben, gehören mit zum Aufgabengebiet der Jugendhilfe.
Häufig sind verschiedene seelische Störungen festgestellt und medizinisch/jugendpsychiatrisch diagnostiziert und behandelt worden, bevor eine Behinderung eintritt oder zumindest eine seelische Behinderung droht. Die Hilfe wird generell im Einzelfall geprüft.