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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen. 

Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Führungszeugnisses werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die anfallende Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu zahlen und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich beantragt werden.

Hinweise:

Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N   - für private Zwecke, Versendung an Antragsteller/in
  • Belegart NE - erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
  • Belegart O   - zur Vorlage bei einer Behörde*
  • Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde*

    *Bei erweiterten Führungszeugnissen muss ein Nachweis der Institution vorgelegt werden, die die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verlangt.

Seit September 2014 können Führungszeugnisse online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Den online-Antrag finden Sie hier.

Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 BZRG ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend. Gleichzeitig kann in diesem Schreiben eine evtl. ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt werden.

Die Jugendämter im Kreis Soest haben gemeinsam die "Bestimmung zur Umsetzung des §72a SGB VIII" bzgl. der Vorlagepflicht von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche erarbeitet.

Kontakt

Frau Andrea Bültmann

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Frau Margot Kühnen

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Frau Beate Witte

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Frau Tanja Hense

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