Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Gaststättenerlaubnis

Für die Neueröffnung bzw. Übernahme einer bestehenden Gaststätte ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Die Gaststättenerlaubnis bezieht sich auf die Person des Betreibers und die zu konzessionierenden Flächen/Räume. Ein Gaststättenbetrieb kann durch eine Nachtragserlaubnis erweitert/geändert werden.

Eine erteilte Gaststättenerlaubnis erlischt, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.

Für die erteilte Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Erlaubnis.

Kontakt

Frau Friederike Franke

Details
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