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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde mit Hebesatz-Satzung vom 16.12.2022 für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer: 460 v.H.
Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2023 zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30.06.2023 möglich.
Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt formlos zu beantragen. Hiervon ist der Stadt Warstein, Sachgebiet Abfall/Steuern, eine Durchschrift zu überlassen.
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Helga
Muster
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- h.muster@warstein.de
Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde mit Hebesatz-Satzung vom 16.12.2022 für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer: 460 v.H.
Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2023 zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30.06.2023 möglich.
Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt formlos zu beantragen. Hiervon ist der Stadt Warstein, Sachgebiet Abfall/Steuern, eine Durchschrift zu überlassen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken.