Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie folgt festgesetzt (s. Hebesatz-Satzung unter Rechtsgrundlagen):

  • Gewerbesteuer: 460 v.H.

Der Rat der Stadt Warstein hat die Möglichkeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres zu erhöhen. Ein entsprechender Beschluss wäre nach § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30.06. des Jahres möglich.

Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt formlos zu beantragen. Hiervon ist der Stadt Warstein, Sachgebiet Abfall/Steuern, eine Durchschrift zu überlassen.

  • Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken. 

Kontakt

Frau Helga Muster

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