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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundeszentralregister in Bonn
Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt. Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 - für private Zwecke; Versendung des Auszuges an Antragsteller/in
- Belegart 9 - zur Vorlage bei einer Behörde
Angabe der genauen Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und des Aktenzeichens, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist ebenfalls möglich.
Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn eintrifft.
Gewerbeordnung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
-
Gewerbezentralregisterauskünfte können auch für Firmen beantragt werden. Für diese Anträge muss der Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Andrea
Bültmann
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- a.bueltmann@warstein.de
Margot
Kühnen
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- m.kuehnen@warstein.de
Beate
Witte
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- b.witte@warstein.de
Tanja
Hense
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- t.hense@warstein.de
Gewerbezentralregisterauszug
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundeszentralregister in Bonn
Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt. Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 - für private Zwecke; Versendung des Auszuges an Antragsteller/in
- Belegart 9 - zur Vorlage bei einer Behörde
Angabe der genauen Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und des Aktenzeichens, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist ebenfalls möglich.
Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn eintrifft.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
-
Gewerbezentralregisterauskünfte können auch für Firmen beantragt werden. Für diese Anträge muss der Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
Gewerbeordnung