Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Hundehaltung

Mit dem Inkrafttreten des Landeshundegesetzes NRW (LHundG) am 1.1.2003 ist das Halten eines großen Hundes mit einem Gewicht von mindestens 20 kg oder einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm anzeigepflichtig.

Wer einen Hund hält, der unter die Kategorie der gefährlichen Hunde oder unter die Hunde bestimmter Rassen fällt, muss umgehend einen Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis stellen.

Weitergehende Regelungen sind der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Warstein vom 20.12.2016 zu entnehmen.

Den Flyer "Hinweise zur Hundehaltung in der Stadt Warstein" öffnen Sie hier.
Die Stadt Warstein weist hiermit auf eine verantwortungsbewusste Hundehaltung hin. Sie bittet für ein gutes Miteinander, die Regeln mit einer Selbstverständlichkeit einzuhalten. 

Echte Naturliebhaber haben es schon immer berücksichtigt. Hunde müssen in Naturschutzgebieten stets angeleint werden. Vom 1. März bis zum 31. Juli gilt zusätzlich die im Landesnaturschutzgesetz geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Mit dem Hund durch die Natur
Die Natur bietet zu jeder Jahreszeit ihre Reize. Für viele Menschen ist sie der Raum für Entspannung, Erholung und Bewegung. Letzteres gilt nicht nur für Erholungssuchende, Wanderer und Sportler, sondern ganz besonders auch für Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde. Gerade die Jäger können das gut verstehen und wünschen allen Erholungssuchenden unbeschwerte Stunden in der freien Natur. Leider werden durch streunende und wildernde Hunde immer wieder Wildtiere verletzt oder getötet. Auch für Sportler in der Natur ist es zumindest ein großer Schreck, wenn plötzlich ein Hund vor ihnen steht. Deshalb unsere Bitte: Beachten Sie die Regeln für das Führen von Hunden in Wald und Feld! Wenn sich jeder an die hier verlinkten Grundsätze hält, ist ein friedliches und vertrauensvolles Miteinander aller Interessensgruppen gewährleistet.

Hundesteueranmeldung
Hier erhalten Sie alle Informationen über die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer.

Für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.

  • Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). Sie können den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Ansprechperson senden.

  • Anzeige über die Haltung eines sogenannten großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen.
    Sie können die Anzeige online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Ansprechperson senden.

Kontakt

Frau Friederike Franke

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Frau Brigitte Funhoff

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Rathaus A-Z
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