Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Hundesteuer

Die An-/ Abmeldung eines Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. 

Nach Anmeldung wird Ihnen die Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugestellt. Bei Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird auf Antrag eine gebührenfreie Ersatzmarke ausgegeben.
Der Hund darf außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Steuermarke umherlaufen.
Bei Fragen zur Hundesteuerbefreiung steht Ihnen die genannte Ansprechperson gerne zur Verfügung.

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • nur ein Hund gehalten wird 84,00 €
  • zwei Hunde gehalten werden 99,60 € je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 117,00 € je Hund
  • ein Hund gehalten wird, der nach § 3 (gefährliche Hunde) oder § 10 (Hunde bestimmter Rassen) Landeshundegesetz eingestuft ist 672,00 €
  • zwei oder mehr nach § 3 oder § 10 Landeshundegesetz eingestufte Hunde gehalten werden 792,00 € je Hund
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken. 

  • Dieses Formular zur Abmeldung drucken sie bitte aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben mit der Hundemarke an das zuständige Sachgebiet.

  • Dieses Formular zur Anmeldung eines oder mehrerer Hunde/s können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das zuständige Sachgebiet Abfall, Steuern senden.

Kontakt

Frau Anja Rosner

Details
Rathaus A-Z
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