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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Stadt Warstein
Der aktuelle Lärmaktionsplan (Stufe 3) für die Stadt Warstein wurde am 02.07.2018 durch den Rat der Stadt Warstein beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Warstein vom 19. Juli 2018 bekannt gemacht.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung waren die durch das Land NRW auf der Grundlage der Verkehrszählung 2015 erstellten Lärmkarten (s. Umgebungslärmportal des Landes). Die Ergebnisse für die Stadt Warstein hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Bericht über die Lärmkartierung vom 31.01.2018 zusammengestellt. Auf der Basis der Lärmkarten waren die sogenannten Konfliktbereiche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwerfen, um die Lärmbelastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Die Auswahl der Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen grundsätzlich im Ermessen der Städte und Gemeinden. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur und Größe der Kommunen (Ballungsräume, ländlicher Bereich) sind bei der Lärmaktionsplanung im Hinblick auf Umfang, Inhalt und Verfahren die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Nähere Informationen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Warstein finden Sie im Bereich Stadtentwicklung sowie im aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Warstein.
- RICHTLINIE 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)
- Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 6. März 2006
Alle Rechtsgrundlagen finden Sie <link www.umgebungslaerm.nrw.de/gesetze/index.php _blank external-link-new-window "zu den Rechtsgrundlagen">hier</link>.
- Anschrift
- 001 Am Hillenberg 2 59581 Warstein
Lukas
Mestermann
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- l.mestermann@warstein.de
Marlen
Romstadt
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- m.romstadt@warstein.de
Thomas
Jäschke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- t.jaeschke@warstein.de
Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Stadt Warstein
Der aktuelle Lärmaktionsplan (Stufe 3) für die Stadt Warstein wurde am 02.07.2018 durch den Rat der Stadt Warstein beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Warstein vom 19. Juli 2018 bekannt gemacht.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung waren die durch das Land NRW auf der Grundlage der Verkehrszählung 2015 erstellten Lärmkarten (s. Umgebungslärmportal des Landes). Die Ergebnisse für die Stadt Warstein hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Bericht über die Lärmkartierung vom 31.01.2018 zusammengestellt. Auf der Basis der Lärmkarten waren die sogenannten Konfliktbereiche zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwerfen, um die Lärmbelastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Die Auswahl der Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen grundsätzlich im Ermessen der Städte und Gemeinden. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur und Größe der Kommunen (Ballungsräume, ländlicher Bereich) sind bei der Lärmaktionsplanung im Hinblick auf Umfang, Inhalt und Verfahren die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Nähere Informationen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Warstein finden Sie im Bereich Stadtentwicklung sowie im aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Warstein.
- RICHTLINIE 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)
- Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 6. März 2006
Alle Rechtsgrundlagen finden Sie <link www.umgebungslaerm.nrw.de/gesetze/index.php _blank external-link-new-window "zu den Rechtsgrundlagen">hier</link>.