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Leinenzwang

Wer seinen Hund außerhalb seines Wohnbereiches innerhalb der bebauten Ortschaft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ausführt, muss ihn an der Leine führen.

Außer den sogenannten gefährlichen Hunden wie z.B. American Staffordshire Terrier oder Hunden bestimmter Rassen, wie z.B. Rottweiler, dürfen alle anderen Hunderassen im Außenbereich frei laufen.

Die Hunde sollten allerdings derart beaufsichtigt werden, dass von ihnen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Im Entwurf der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung soll daher vorgesehen werden, dass die Hunde dann frühzeitig anzuleinen sind, wenn sich Menschen oder Fahrzeuge nähern.

Kontakt

Frau Friederike Franke

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