Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Namensführung

 

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

 

Kontakt

Frau Carola Gockel

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Frau Andrea Bültmann

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