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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
- Anschrift
- 001 Dieplohstr. 1 59581 Warstein
Carola
Gockel
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- c.gockel@warstein.de
Andrea
Bültmann
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- a.bueltmann@warstein.de
Namensführung
Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.