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Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein
Wenn ein Angehöriger eines Verstorbenen oder ein bestattungspflichtiger Verwandter nicht vorhanden ist oder seiner Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb einer Frist von zehn Tagen (bei Erdbestattungen) nachkommt, wickelt der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr die Beerdigung ab. Er bedient sich dazu eines Vertragsunternehmers.
Art und Ort der Bestattung richten sich - soweit vom Verstorbenen oder dessen Angehörigen nachvollziehbar geäußert – nach dem Willen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen. Ansonsten entscheidet über die Art der Bestattung die Ordnungsbehörde.
Sofern die Angehörigen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, wird in einem Verfahren geprüft, inwieweit ein Kostenersatz verlangt werden kann. Die Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen ist im Bestattungsgesetz NRW konkret festgelegt.
Bestattungsgesetz (BestG NRW)
- Anschrift
- 001 Schulstr. 7 59581 Warstein
Roswitha
Wrede
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- r.wrede@warstein.de
Heinrich
Palluch
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- h.palluch@warstein.de
Carsten
Schannath
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- c.schannath@warstein.de
Brigitte
Funhoff
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- b.funhoff@warstein.de
Thimo
Roderfeld
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- t.roderfeld@warstein.de
Florian
Dolle
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- f.dolle@warstein.de
Nadine
Nisius-Thiess
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- n.nisius-thiess@warstein.de
Silvia
Raßmus
- s.rassmus@warstein.de
Ordnungsbehördliche Bestattung
Wenn ein Angehöriger eines Verstorbenen oder ein bestattungspflichtiger Verwandter nicht vorhanden ist oder seiner Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb einer Frist von zehn Tagen (bei Erdbestattungen) nachkommt, wickelt der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr die Beerdigung ab. Er bedient sich dazu eines Vertragsunternehmers.
Art und Ort der Bestattung richten sich - soweit vom Verstorbenen oder dessen Angehörigen nachvollziehbar geäußert – nach dem Willen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen. Ansonsten entscheidet über die Art der Bestattung die Ordnungsbehörde.
Sofern die Angehörigen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, wird in einem Verfahren geprüft, inwieweit ein Kostenersatz verlangt werden kann. Die Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen ist im Bestattungsgesetz NRW konkret festgelegt.
Bestattungsgesetz (BestG NRW)