Übersicht Dienstleistungen der Stadt Warstein

Volksfeste

Volksfeste sind nach ihrem Charakter Veranstaltungen, zu denen die breite Öffentlichkeit ungehinderten Zutritt hat.

An den bekannten Volksfesten wie Karneval, Innenstadtkirmes, Schützenfest, Brauerfest, Montgolfiade, Märkte o.ä. werden neben einem bunten Veranstaltungsprogramm auch Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgegeben.

Vom Veranstalter sind für den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen vorübergehende Gaststättenerlaubnisse (Einmalige Gestattung) zu beantragen. Für Jahrmärkte, Märkte oder andere Veranstaltungsformen der Gewerbeordnung ist zusätzlich eine Festsetzungserlaubnis erforderlich. Die Gestattungen und Festsetzungen sollten spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Für die Gestattung und die Festsetzungserlaubnis muss eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Gestattung.

Kontakt

Frau Roswitha Wrede

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