Stadt & Bürger > Gemeinschaft & Soziales > Kinder, Jugend & Familie > Kindertageseinrichtungen
Familienzentren und Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet
Die gesellschaftliche Lebensweise unterliegt seit Jahren einem tiefgreifenden Wandel. Die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter ist gestiegen. Eine ebenfalls ansteigende Zahl erwerbstätiger Frauen mit Kindern erfordert ein erhöhtes Angebot an Betreuungsangeboten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und für Schulanfänger.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die in Warstein verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten: 15 Kindergärten und Familienzentren in unterschiedlicher Trägerschaft bieten Ihnen Betreuungsangebote für Ihre Kinder.
Nähere Informationen finden Sie -sofern vorhanden- auf der jeweiligen Homepage oder Sie nehmen persönlich Kontakt mit der entsprechenden Leitung auf. Für Anmeldungen wenden Sie sich bitte auch direkt an die Kindertageseinrichtungen.
Antworten auf Fragen zum Thema Kindertagespflege, Flyer und Formulare finden Sie unter diesem Link.
Auf der folgenden Karte "Kinderbetreuung" finden Sie alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet in der räumlichen Übersicht.
Allagen
Belecke
-
KiTa Heilig-Kreuz
Träger: Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH
zur Homepage
-
KiTa St. Pankratius
Träger: Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH
zur Homepage
-
Familienzentrum Zachäus Kindergarten
Träger: Ev. Kirchengemeinde Warstein
zur Homepage
Hirschberg
-
Familienzentrum Hirschberg
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt des Familienzentrums Hirschberg mit ausführlichen Informationen
Niederbergheim
KiTa Niederbergheim
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt der KiTa Niederbergheim mit ausführlichen Informationen.
Sichtigvor
Familienzentrum Rappelkiste
Träger: Stadt Warstein
Zum Internetauftritt des Familienzentrums mit ausführlichen Informationen
KiTa Lippkamp
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt der KiTa Lippkamp mit ausführlichen Informationen.
Suttrop
Kindertagesstätte Hexenhäuschen
Wir kümmern uns um Familien...
Tageseinrichtung für Kinder der PariSozial gGmbH
zur Homepage
Kinderhaus Die kleinen Strolche
Träger: Stadt Warstein
Zum Internetauftritt der Kindertageseinrichtung "Kleine Strolche" mit ausführlichen Informationen
Warstein
-
KiTa Kunterbunt Dornröschenweg
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt der KiTa Kunterbunt mit ausführlichen Informationen
-
Familienzentrum "Haus für Kinder"
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt des Familienzentrums "Haus für Kinder" mit ausführlichen Informationen
-
KiTa St. Petrus
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius, Warstein
zur Homepage
-
KiTa Salzbörnchen
Träger: Stadt Warstein
zum Internetauftritt der KiTa Salzbörnchen mit ausführlichen Informationen
-
Waldkindergarten Bilsteintal
Träger: forum jugendarbeit e.V.
eingruppige Einrichtung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren
Informationen unter 0151/50496289 in der Zeit von 7-14 Uhr
Tagespflege
Informationen für Eltern die eine qualifizierte Tagespflegeperson für ihr Kind suchen -
- Tagesbetreuung für Kinder
Damit Ihre Kinder gut betreut werden, steht das Jugendamt Ihnen als Eltern zur Seite. Es berät, wenn es um die Betreuung geht und vermittelt Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Tagesmüttern. Wenn Sie einen Platz für Ihr Kind in Wohnortnähe suchen, wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Warstein.
Kinder wollen nicht nur gut betreut sein und sich wohl fühlen - auch die Jüngsten sind wissbegierig. Sie brauchen Bildung, um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule erfolgreich zu meistern. Deshalb sorgt das Jugendamt für gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung sowie Sprachförderung eine große Rolle. - Kindertagespflege
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (auch im Alter zwischen drei Jahren bis zur Einschulung besteht der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz - bereits seit 1996) einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§24 Sozialgesetzbuch VIII). Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Für Kinder, deren Eltern nicht berufstätig oder in vergleichbarer Ausbildung sind, gilt der Rechtsanspruch bei einer Wochenstundenanzahl von 25 Stunden als erfüllt.
Ausführliche Informationen zum Thema Tagespflege finden Sie unter diesem Link.