Einzelhandelskonzept für Warstein

Im Juni 2016 erteilte die Stadt Warstein der GMA, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH, Köln, den Auftrag zur Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzeptes. Ziel der Analyse ist es, vor dem Hintergrund der bisherigen Einzelhandelsentwicklung in den Ortschaften sowie vorliegender Anfragen für Erweiterungs‐ und Ansiedlungsvorhaben in der Stadt Warstein ein Konzept zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zu erarbeiten.

Unter Berücksichtigung der Nachfrage‐ und Angebotssituation des Einzelhandels in der Stadt Warstein werden Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel sowie Ziele und Grundsätze für die planungsrechtliche Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel aufgezeigt.

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Ihre Ansprechperson

Herr Martin Kramme

Details

IKEK für das gesamte Stadtgebiet von Warstein

Integriertes Kommunales Entwicklungs-Konzept

Mit dem Integrierten Kommunalen Entwicklungs-Konzept (IKEK) ist ein Leitfaden für die Entwicklung und Umsetzung von vielfältigen öffentlichen und privaten Zukunftsprojekten entstanden. Das für die Stadt Warstein aufgestellte IKEK enthält eine Vielzahl von konkreten Maßnahmenempfehlungen mit gesamtkommunaler Bedeutung sowie für jede einzelne Ortschaft.

An der Erarbeitung des IKEK haben sich Bürgerinnen und Bürger, öffentliche und private Institutionen sowie Politik und Verwaltung in breitem Umfang beteiligt und an gemeinsamen Handlungsstrategien gearbeitet.

Im IKEK wurde die Stadt Warstein als "ländliche Kommune" betrachtet. Dabei ging es vor allem um die Anpassung an den demographischen und sozioökonomischen Wandel.

Es wurden alle neun Ortsteile der Stadt Warstein auf ihre Potentiale in den vier Handlungsfeldern

  • "Siedlung, Bauen, Wohnen",
  • "Soziale Gemeinschaft",
  • "Wirtschaft, Versorgung, Freizeit, Tourismus" und
  • "Technische Infrastruktur, Verkehr, Umwelt"

untersucht.
Auf dieser Basis wurden Leitbilder und Projektideen entwickelt sowie Umsetzungsstrategien erarbeitet. Den privaten Investoren und bürgerschaftlich Engagierten werden mit dem IKEK zahlreiche Konzeptideen an die Hand gegeben, welche bedarfsgerecht weiter entwickelt und umsetzt werden können.

Das vorliegende IKEK wurde vom Rat der Stadt Warstein als Handlungsempfehlung angenommen.
Das Integrierte kommunale Entwicklungskonzept ist als Handlungskonzept von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannt und unterstützt daher private Initiativen und Investoren sowie die Stadt Warstein bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem in Aufstellung befindlichen Dorferneuerungsprogramm.

Integriertes Handlungskonzept für Warstein

Die Stadt Warstein hat das Büro Junker + Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund im April 2014 mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für ihre Innenstadt beauftragt. Das Konzept beschreibt die zukünftige Entwicklung der Innenstadt und dient als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung.

Mit dieser Studie verfügt die Stadt Warstein über ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept, das den Handlungskorridor für die nächsten knapp zehn Jahre umreißt. Die Erarbeitung erfolgte dabei in enger Kooperation in Lenkungs- und Arbeitskreisen, mit der Bürgerschaft und in Gesprächsrunden in einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre.

Viele Maßnahmen zielen auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums, der aktuell nicht viele Höhepunkte aufzuweisen hat. Aber auch die Privaten werden durch Projekte, gleichzeitig aber auch durch Instrumente und Fördermöglichkeiten angehalten, sich am Umbau zu beteiligen.

Ein wichtiges Ziel ist es, die nächsten zehn Jahre aktiv zu gestalten, auch wenn erst mit dem Bau der Ortskernumfahrung der Verkehrsfluss in der Hauptstraße auf ein verträgliches Maß zurückgeschraubt werden kann. Dieses Ziel darf nicht aus den Augen verloren werden. In der Zwischenzeit geht es um neue Qualitäten und Projekte, die einladen, die Innenstadt zu besuchen, die Raum schaffen für Investitionen und dazu beitragen, schon morgen eine attraktive Innenstadt zu gestalten und nicht erst in zehn oder noch mehr Jahren. Dafür werden in einem ersten Schritt die Bereiche Marktplatz, Dr. Segin-Platz und das Rathaus erneuert. Damit sich das Fördergebiet als Ganzes entwickelt, werden begleitend auch Maßnahmen der Bürgerschaft mit Fördergeldern unterstützt.

Mit einem Klick auf das Bild öffnen Sie den Bericht, das Dateivolumen beträgt ca. 21 MB.

Bausteine und Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes

Fassaden- und Hofprogramm für die Innenstadt Warstein

Seit dem Jahr 2016 fördert die Stadt Warstein mit Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell bei Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes innerhalb des Stadterneuerungsgebietes „Innenstadt Warstein“.

Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier:

Zukunftswerkstatt

Hinweis

Diese Seite zeigt den aktuellen Stand bis zum einstimmig gefassten Ratsbeschluss vom 07.05.2018.
Die Seite wird nicht weiter aktualisiert

Werkstattverfahren Warstein

Wir haben ein Ziel: Die Kernstadt von Warstein soll attraktiver werden!

Die Arbeit an einem neuen Rahmenplan nähert sich ihrem Abschluss – über zwei Jahre haben Akteure aus Politik, Wirtschaft, Planung und Bürgerschaft im Rahmen des Werkstattverfahrens gemeinsam an der „Zukunft Warstein“ gearbeitet.

Gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern haben wir für die Kernstadt von Warstein und ihre angrenzende Landschaft neue zukunftsfähige Bilder entworfen. Diese bauen auf den Maßnahmen auf, die wir bereits in den kommenden Jahren in der Innenstadt für Sie verwirklichen!

Der zusätzliche Planungs- und Dialogprozess half dabei, herauszufinden, wo in der Kernstadt "der Schuh drückt". Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde bis zum Frühjahr 2018 eine Vision für die kommenden Jahre entwickelt, wie die Stadt spätestens 2030 aussehen soll und welche Schritte kurz- oder mittelfristig zielführend und sinnvoll umsetzbar sind.

Werkstattverfahren Warstein auf dem Weg zur Umsetzung

Sämtliche Ergebnisse des Werkstattverfahrens wurden den Warsteinerinnen und Warsteinern am 17. April 2018 im Rahmen eines abschließenden Bürgerforums vorgestellt.

„Das Schöne an solchen Konzepten ist, dass man sich eigentlich nicht dem Ende nähert, sondern dem Anfangen“, erklärt Olaf Kasper, Projektleiter der beauftragten Planungsagentur Schulten Stadt- und Raumentwicklung (SSR) mit Blick auf den zurückliegenden etwa zweijährigen Planungsprozess.
Nach dem Bürgerforum wurden die Stimmen der Warsteinerinnen und Warsteiner gebündelt und mit dem Abschlussbericht der Politik vorgestellt.

Das Verfahren im Überblick

Seit Juni 2016 läuft das Werkstattverfahren, in dessen Rahmen Fachleute im engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Verantwortlichen aus den Bereichen Stadtplanung, Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur, die zukünftige Entwicklung der Warsteiner Innenstadt und des Umlandes  diskutieren. Am Ende steht ein Konzept – die Vision 2030 –, mit dem Warstein in Zukunft attraktiver und noch lebenswerter werden soll.

Die im Vorfeld von den Fachleuten und zahlreichen Warsteiner Akteuren und Interessenvertretern erarbeiteten Ideen wurden im Juni 2017 im Rahmen eines gut besuchten „Zukunftsmarktes“ vorgestellt und dort intensiv mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Ein Meinungsbild am Ende der Veranstaltung ergab, dass die vorgestellten Maßnahmen als geeignet wahrgenommen werden, um die Situation in der Warsteiner Innenstadt und dem angrenzenden Freiraum zu verbessern. „Diese grundsätzlich positive Erstwahrnehmung war eine enorm wichtige Grundlage für unser weiteres Vorgehen, ohne das wir sicher hätten umdisponieren müssen,“ so Olaf Kasper.

Über die Sommermonate hinweg wurde dann das Maßnahmenprogramm auf Basis der Rückmeldungen weiter verfeinert. Gemeinsam mit den Projektverantwortlichen der Stadt Warstein führte das Planerteam unter Leitung von SSR aus Dortmund erste Gespräche mit Behörden und dem Landesbetrieb Straßen.NRW, um die Umsetzungsmöglichkeiten der Ideen und Pläne auszuloten.

Im Rahmen einer „Akteurswerkstatt“ wurden alle Beteiligten im September dann über den Sachstand informiert.

Themen der Akteurswerkstatt waren neben Form und Zeitplan für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes, der Voraussetzung für einen Antrag auf Städtebauförderung,  auch die Planung der Weiterentwicklung eines grünen Erlebnisbandes im sogenannten „Saum“ Warsteins: Der Bereich zwischen der Wohnbebauung und den Abbaugebieten soll nicht nur als Schutz- und Pufferzone gestärkt, sondern auch zu einem attraktiven Freizeitbereich entwickelt werden.

Städtebauliche Maßnahmen in der Innenstadt, zu denen die Umfeldgestaltung des Rathauses, des Risse-Geländes und der Bereich entlang der Wäster zählen, sollen ebenfalls in das Maßnahmenprogramm aufgenommen und in den kommenden Jahren entwickelt werden, so die Teilnehmenden. Zudem sollen an der B55 Umbaumaßnahmenerfolgen, um Rad- und Fußgängerverkehre sicherer zu gestalten und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen.

Geplant ist, für den Bereich der Abbaugebiete in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Steinindustrie und den Umweltverbänden ein Abgrabungs- und Folgenutzungskonzept zu erarbeiten. Eine Bestandsaufnahme, in welchen Bereichen bereits rekultiviert wurde, welche Flächen gegenwärtig für den Abbau benötigt werden und welche Flächen zukünftig noch für den Abbau von Kalkstein zur Verfügung stehen, wurde bereits bei der Akteurswerkstatt vorgestellt. Auf dieser Basis setzen die beteiligten Akteure zukünftig die Diskussion zur Entwicklung der Abbaugebiete fort.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Warstein

Das ISEK für die Stadt Warstein gilt als Leitfaden für die städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Warstein für die kommenden Jahre. Zur Aufwertung und Attraktivierung und zur Erhöhung der Lebensqualität sind im Ortskern zahlreiche Maßnahmen gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelt worden, die zukünftig das Stadtbild weiter aufwerten sollen.

Hinweis: Das Konzept ist aufgrund des hohen Dateivolumens unterteilt

Klimaschutz im Kreis Soest

Der Kreis Soest hat das "Integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Soest unter Einbeziehung der Kommunen" erstellt.
Zwischenschritte und erste Informationen werden auf der Internetseite http://www.kreis-soest.de/klimaschutz/start/ bekannt gemacht.

Diese Website bietet umfassende Informationen über lokale und regionale Klimaschutzaktivitäten im Kreis Soest. Die Themen reichen von der Reduktion von CO2-Emissionen, Gebäudesanierung und Neubau über Erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis hin zu den Aktivitäten lokaler Unternehmen, Institute und privater Initiativen.

Lärmaktionsplan für die Stadt Warstein (Stufe 3) vom Juli 2018

ÖFFENTLICHKEITSINFORMATION nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Warstein am 02.07.2018

Der Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 - nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 27.06.2018 und vorausgegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - den

LÄRMAKTIONSPLAN für die Stadt Warstein (Stufe 3)

im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.

Lärmaktionspläne sind gem. § 47 d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5-8820.4.1 vom 7.2.2008 auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) oder ein Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Eine Auswertung der Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf der Grundlage der Verkehrszählung 2015 erarbeitet worden sind, ergab, dass im Wesentlichen folgende Teilabschnitte von Hauptverkehrsstraßen betroffen sind:

Ortschaft Warstein: B 55-Hauptstraße, Abzweig Domring bis Abzweig Schwarzer Weg;
Ortschaft Belecke: B 55-Lanfer; Abzweig Hamacherring bis Abzweig Bahnhofstraße;
Ortschaft Suttrop: L 735-Kreisstraße, Abzweig Hahnewall bis Abzweig Kallenhardter Straße.

Lärmemittenten sind bezogen auf das Stadtgebiet von Warstein nur Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr). Haupteisenbahnstrecken (Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr) gibt es nicht.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte in der Zeit vom 30.04 2018 bis 08.06.2018 (einschließlich) durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Anlagen bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung im Technischen Rathaus. Zusätzlich wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Anlagen im Amtsblatt der Stadt Warstein vom 26.04.2018 veröffentlicht und mit weiteren Informationen für die Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung im Internetauftritt der Stadt Warstein hinterlegt.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW geäußert - dort hatte man keine Bedenken gegen die Ausführungen im Entwurf des Lärmaktionsplanes. Aus der Öffentlichkeit wurden drei Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abgegeben. Die Stellungnahmen, die dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat der Stadt Warstein vorgelegt worden sind, führten im Ergebnis zur Konkretisierung einer Ausführung im beschlossenen Lärmaktionsplan.
Die beschlossenen Maßnahmen zur Lärmminderung beinhalten zum einen Maßnahmen bzw. Prüfaufträge für die Ortschaften Warstein, Belecke und Suttrop, zum anderen Maßnahmen, die das gesamte Stadtgebiet betreffen.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den neuen Plan einzusehen und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten. Die Unterlagen werden beim Sachgebiet Straßen der Stadt Warstein, Stadtwerke, Am Hillenberg 2, 59581 Warstein, während der Sprechzeiten bereitgehalten.

Der neue LÄRMAKTIONSPLAN für die Stadt Warstein (mit Anlagen) kann auch hier aufgerufen bzw. eingesehen werden:

Nach § 47 d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Stadt Warstein war bis zum 18.07.2018 zu erstellen.

Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Warstein sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung.
Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4 m Höhe über dem Erdboden in einem 10 m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet.

Lärmaktionsplanung der Stufe 2 für die Stadt Warstein

Am 25. Juni 2002 wurde die europäische Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) erlassen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern.

Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24. Juni 2005 und dem Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht.
Gesetzestexte, Richtlinien, Lärmkarten für NRW und weiteres Informationsmaterial sind unter www.umgebungslaerm.nrw.de abrufbar.

Umgebungslärm sind laut Umgebungslärm-Richtlinie belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Ziel ist es, auf Basis von Lärmkarten Bereiche zu identifizieren, in denen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vorhanden sind und geeignete Maßnahmen zu entwerfen, um diese Belastungen zu vermeiden oder zu verringern.

Für die Stadt Warstein war die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 nur für Hauptverkehrsstraßen mit einem Fahrzeugaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr erforderlich.
Untersucht wurden hierbei die
► B 55 (vom Einmündungsbereich Domring/B 55 in der Ortschaft Warstein bis zum Einmündungsbereich B 516/B 55 in der Ortschaft Belecke),
► B 516 (vom Einmündungsbereich B 55/B 516 in der Ortschaft Belecke bis zum Ein-mündungsbereich  B 516/Udenstraße in der Ortschaft Allagen),
► L 735 (vom Einmündungsbereich B 55/L 735 in der Ortschaft Warstein bis zum Ein-mündungsbereich L735/Kallenhardter Straße in der Ortschaft Suttrop).

Ansprechperson für Lärmaktionsplanung

Herr Lukas Mestermann

Sachgebiet Straßen
Details

Die Lärmkartierung für die Stadt Warstein kann hier eingesehen werden.

Unter Berücksichtigung der Lärmkartierung wurde am 15.10.2013 der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 2 für die Stadt Warstein gem. § 47 d BImSchG durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein beschlossen

Auf der Grundlage des Entwurfes und der Ergebnisse der Lärmkartierung fand in der Zeit vom 28.10.2013 bis zum 25.11.2013 die Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG statt.
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Lediglich von Straßen NRW, Meschede, wurde der Hinweis gegeben, in den Lärmaktionsplan aufzunehmen, dass die neue L 735 als Ortsumgehung außerhalb der Wohnbebauung der Ortschaft Suttrop geplant ist. Dies ist erfolgt.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Warstein wurde am 19.12.2013 im Verfahren gem. § 47 d BImSchG durch den Rat der Stadt Warstein beschlossen und am 30.01.2014 im Amtsblatt der Stadt Warstein bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung ist der Lärmaktionsplan der Stufe 2 rechtsverbindlich geworden.

Hier öffnen Sie den Lärmaktionsplan

Die im Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Warstein beschlossenen Maßnahmen zur Lärmminderung beinhalten im Wesentlichen die Durchführung von passivem Lärmschutz. Weiterhin wird den Aspekten des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren innerhalb der geltenden An-forderungen Rechnung getragen.

Wiederkehrend alle 5 Jahre hat eine Überprüfung und ggfs. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stufe 2 zu erfolgen.

LEADER - 5verBund

 

LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.

Die Kommunen Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein gehören seit 2015 zu den Gewinnern des NRW-Förderprogramms und dürfen sich LEADER-Region nennen. Als LEADER-Region bekommen die fünf Partnerstädte und -gemeinden EU-Fördermittel zugesprochen, die vor Ort bei der Umsetzung von Ideen und Strategien für die Entwicklung der heimischen Region eingesetzt werden sollen

Im August 2015 wurde daher der Verein "Lokale Aktionsgruppe (LAG) - 5verbund Innovation durch Vielfalt" gegründet. Warstein wird vertreten durch:

  • Mitglied im geschäftsführenden Vorstand: Franz Linneboden (stellv. Vorsitzender)
  • Mitglieder im erweiterten Vorstand: Siegfried Kutscher, Heike Kruse
    Stellvertreter: Elke Bertling, Marlies Raudschus
  • gesetzlicher Vertreter: Dr. Thomas Schöne

Alle Informationen zum Thema erhalten Sie hier oder mit einem Klick auf das Logo (oben). 

Ansprechpersonen

Pia Weischer

Regionalmanagerin
Telefon: 0170 - 123 100 5
E-Mail: P.Weischer[at]leader-5verbund.de

Kathrin Hunstig-Bockholt

Regionalmanagerin
Telefon: 0151 - 741 172 14
E-Mail: K.Hunstig-Bockholt[at]leader-5verbund.de

Solarpotenzialkataster

Über diesen Link gelangen Sie zum Solarpotenzial der Stadt Warstein. (Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

Auf der Seite können Sie gebäudescharfe Informationen abrufen. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zu Planung und Bau einer eigenen Solaranlage und wertvolle Links auf weiterführende Seiten.

Rathaus A-Z
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