Stadt & Bürger > Stadtentwicklung > Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne im Verfahren
Über das Beteiligungsportal.NRW erhalten Sie als Bürger oder als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen und/oder Flächennutzungsplänen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten, etc.) und können direkt online Anregungen oder Stellungnahmen abgeben.
Zusätzlich besteht für interessierte Bürger/Bürgerinnen während der Auslegung die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung, Dienstgebäude Technisches Rathaus, Schulstraße 7, Erdgeschoss, 59581 Warstein, während der Öffnungszeiten vorzusprechen und sich über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit einem Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtentwicklung (Ansprechpartner s.u.) zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ort der Auslegung nicht barrierefrei ist. Personen, die aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, mit den genannten Ansprechpersonen eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.
Hinweis aufgrund Datenschutzgrundverordnung: Ihre personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert.
Aktuelles Beteiligungsverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Innerweg II", Ortschaft Hirschberg
hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung am 17.04.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Innerweg II“, sowie den Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Schalltechnischen Stellungnahme zugestimmt.
Außerdem wurde beschlossen, auf der Grundlage der Entwürfe, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träge öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Innerweg II“ einschließlich dem Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, dem artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die schalltechnische Stellungnahme, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB werden in der Zeit vom
02.09.2024 bis 04.10.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung, im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113, Schulstraße 7, 59581 Warstein statt.
Die Auslegung erfolgt
- montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen),
- dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und
- donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.
Dabei besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen u.a. elektronisch (bauleitplanung@warstein.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-335 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 29 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zuständigkeiten
SG Stadtentwicklung
Hausanschrift:
Technisches Rathaus
Schulstraße 7
59581 Warstein
Postanschrift:
Postfach 1309
59564 Warstein
E-Mail: bauleitplanung[at]warstein.de
Sprechzeiten:
Montag | 8:30 - 12:30 Uhr | ||
Dienstag | 8:30 - 12:30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr | |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |