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Beteiligungsverfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit in Zeiten des Coronavirus
Sollten die Türen verschlossen sein, können Sie über die Sprechanlage Kontakt zum Sachgebiet aufnehmen und werden an der Tür abgeholt.
Sie können auch gerne telefonisch (02902 81-335) oder per E-Mail (r.dahmann(at)warstein.de) einen Termin zur Einsichtnahme der Unterlagen in der Dienststelle vereinbaren.
Wir bieten Ihnen auch eine Zusendung der Unterlagen per Post an, sofern Sie ein persönliches Erscheinen vermeiden möchten.
Bauleitpläne im Verfahren

Hier haben Sie als Bürger oder als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen und/oder Flächennutzungsplänen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten, etc.).
Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte informieren.
Zusätzlich besteht für interessierte Bürger/Bürgerinnen während der Auslegung die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung, Dienstgebäude Technisches Rathaus, Schulstraße 7, Erdgeschoss, 59581 Warstein, während der Öffnungszeiten vorzusprechen und sich über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit einem Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtentwicklung (Ansprechpartner s.u.) zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ort der Auslegung nicht barrierefrei ist. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter den vorgenannten Telefonnummern eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.
Anregungen und Stellungnahmen können sowohl schriftlich oder zur Niederschrift, über das Serviceportal der Stadt Warstein oder per E-Mail vorgebracht werden.
Hinweis aufgrund Datenschutzgrundverordnung: Ihre personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert.
Aktuelle Planverfahren
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Hinweis:
Für ausführliche Informationen klicken Sie bitte einmal auf das Bild oder den Link für das Planverfahren.
Erweiterung der Außenbereichssatzung für den “Bereich Romecke“, in der Ortschaft Warstein
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung gem. § 35 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 35 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
“Springwiese“ - 1. vereinfachte Änderung in der Ortschaft Hirschberg
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
“St. Poler-Straße III“ - 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes, Ortschaft Warstein
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
69. Änderung des Flächennutzungsplanes (Industriepark Warstein-Belecke III) in der Ortschaft Belecke
Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Industriepark Warstein-Belecke III", in der Ortschaft Belecke
Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
70. Änderung des Flächennutzungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Bodmen 7", in der Ortschaft Warstein
Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Im Bodmen 7", in der Ortschaft Warstein
Öffentlichkeitsbeteiligung / Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zum online-Formular
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen sowohl schriftlich oder zur Niederschrift, über das Serviceportal der Stadt Warstein oder auch direkt per E-Mail an bauleitplanung(at)warstein.de abgegeben werden.
Im Serviceportal finden Sie das Online-Formular "Anregungen zu Bauleitplänen im Verfahren" zur Abgabe Ihrer Anregung oder Stellungnahme in der Serviceübersicht .
Zuständigkeiten
SG Stadtentwicklung
Hausanschrift:
Technisches Rathaus
Schulstraße 7
59581 Warstein
Postanschrift:
Postfach 1309
59564 Warstein
E-Mail: bauleitplanung(at)warstein.de
Sprechzeiten:
Montag | 8:30 - 12:30 Uhr | ||
Dienstag | 8:30 - 12:30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr | |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |