Abfallbehälterbenutzergemeinschaft

Eigentümer von benachbarten Wohngrundstücken können sich zu Benutzergemeinschaften zusammenschließen und Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Der Zusammenschluss bedarf der Zustimmung der Stadt. Dem Antrag auf Zustimmung sind beizufügen:

  • schriftliche Absichtserklärung der beteiligten Anschlusspflichtigen mit Unterschriftenliste
  • schriftliche Erklärung eines der beteiligten Eigentümer, dass er die Verpflichtungen aus der Satzung, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung des Abfallbehälters stehen, für die Benutzergemeinschaft übernimmt und gegenüber der Gemeinde für die gemeinsame Nutzung des Abfallbehälters zahlungspflichtig ist.
  • schriftliche Erklärung, auf welchem der beteiligten Grundstücke der gemeinsam genutzte Abfallbehälter vorgehalten wird.

Auf Antrag der Grundstückseigentümer wird eine Benutzergemeinschaft für benachbarte Grundstücke auch für den Altpapierbehälter zugelassen.

Die an der Benutzergemeinschaft Beteiligten sind für die Abfallgebühr des gemeinsam genutzten Abfallbehälters Gesamtschuldner.

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 120
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 121
Dieplohstr. 1
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