Abwasser

Im Jahr 2003 wurde der Bereich Abwasser von der Stadt an die Stadtwerke übertragen. Seitdem sind die Stadtwerke für die Entsorgung der Abwässer von Warsteins Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe verantwortlich.

Etwa 260 km Schmutzwasser- und Regenwasserkanal leiten das Abwasser sicher zu den beiden Kläranlagen des Ruhrverbandes in Warstein und Belecke. Dazu kommt der Betrieb von Regenwasseranlagen und die möglichst wirtschaftliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2007 wurde häufig die Problematik der richtigen Wasserentsorgung diskutiert. In dieser Broschüre  erhalten Sie eine Zusammenfassung über die Wasserentsorgung mit und ohne Rückstausicherung.

Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

Der NRW-Landtag hat im Oktober 2013 die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet (SüwVO Abwasser NRW). Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Entwässerungssystemen neu.

Jeder, der eine Entwässerungsanlage betreibt, ist dafür verantwortlich, dass diese ordnungsgemäß gebaut und betrieben wird. 
Was vielen Grundstückseigentümern nicht bekannt ist: Betreiber im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind nicht nur die Kommunen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe, sondern auch die privaten Grundstückseigentümer.
In Nordrhein-Westfalen sind Anforderungen an die Überwachung privater Abwasserleitungen in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser geregelt (SüwVO Abw). 
Danach gelten landesweite Fristen insbesondere für die Zustands- und Funktionsprüfung von neu gebauten Abwasserleitungen und von bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten. Ebenso gibt es für Leitungen, die gewerbliches und industrielles Abwasser führen, ebenfalls landesweite Fristen für die Überprüfung. 
Eine Zusammenstellung von landesweit in NRW einheitlich geregelten Prüffristen kann dieser Tabelle entnommen werden.

Bei der Suche nach Sachverständigen der Dichtheitsprüfung kann Ihnen dieSuche des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) behilflich sein. Auf den Seiten des LANUV finden Sie auchallgemeine Informationen hinsichtlich der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.

Getrennte Regenwassergebühr

Mit Beschluss des Rates der Stadt Warstein vom 16.12.2008 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde die Niederschlagswassergebühr in Warstein zum 01.01.2007 eingeführt.

Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben für bebaute und/oder befestigte Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Der Gebührensatz für den Quadratmeter abflusswirksam bebauter und/oder befestigter Fläche beträgt 0,68 €.

Mit Porenpflaster, sog. Öko-Pflaster befestigte Flächen werden nicht veranlagt. Mit Kies, Sand, Schotter, Rasen oder Rasengittersteinen befestigte Flächen, die als stark durchlässig einzuordnen sind, gelten als nichteinleitend und werden daher auch nicht veranlagt.
Gründächer mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss der Niederschlagswassers bewirken, werden nur zu 75 % als bebaute Fläche veranlagt.

Auch Anlagen zur Regenwasserrückhaltung oder für Brauchwasser werden berücksichtigt. Eine Regenwassernutzungsanlage wird erst ab einem Speichervolumen von mehr als 2 m³ berücksichtigt und wenn das Rückhaltevolumen eine Mindestgröße von 20 Litern Niederschlagswasser pro m² der angeschlossenen Fläche aufweist. Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgt ein pauschaler Abschlag in Höhe von 25 % für die Fläche, mit der die Anlage gespeist wird.

Private Grundstücksentwässerung

Sichern Sie Ihr Eigentum vor Überschwemmungsschäden!

Tipps und Hinweise rund um Ihre private Grundstücksentwässerung erhalten Sie in dem "Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstücks".

Informationen zu den Themen "Fremdstoffe Abwasser" und "Schutz vor Starkregen" erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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