Ausschreibungen und Vergaben

Ausschreibungen

Die Stadt Warstein und die Stadtwerke Warstein schreiben jährlich eine Vielzahl von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Aufträge für freiberufliche Leistungen wie zum Beispiel Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen aus. 
Die Stadt Warstein ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu veröffentlichen. Sie informiert entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über folgendes Portal zu aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen, zu beabsichtigten Ausschreibungen und zu vergebenen Aufträgen. 

Vergabemarktplatz NRW  (Suchbegriff „Warstein“)

 

Öffentliche Ausschreibungen

Gem. den folgenden gesetzlichen Vorgaben muss der Auftraggeber seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mitteilen.

  • § 27 UVgO für öffentliche Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
  • § 12 Abs.1 VOB/A für öffentliche Ausschreibungen
    § 12 Abs. 2 VOB/A bei beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb
     

Geplante beschränkte Ausschreibungen

Gem. den folgenden gesetzlichen Vorgaben sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, geplante beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bekanntzugeben:

  • § 20 Abs. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
    Wertgrenze: ab netto 25.000 €

Hinweis: Ein Anspruch, als Bieter beteiligt zu werden, erwächst daraus nicht.
 

Vergebene Aufträge

aus beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben

Gemäß den folgenden gesetzlichen Vorgaben sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vergebene Aufträge aus beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bekanntzugeben:

  • § 20 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
    Wertgrenzen: 
    - für beschränkte Ausschreibungen ab netto 25.000 €
    - für freihändige Vergaben ab netto 15.000 €
  • § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    Wertgrenze:
    - für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ab netto 25.000 €

Zentrale Vergabestelle

Adresse

Technisches Rathaus
Schulstr. 7
59581 Warstein

Anfahrt

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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