Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Stufe 4 vom Juli 2024

ÖFFENTLICHKEITSINFORMATION nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Warstein am 01.07.2024

Der Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 - nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Digitales am 18.06.2024 und vorausgegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - den

LÄRMAKTIONSPLAN für die Stadt Warstein (Stufe 4)

im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.

Lärmaktionspläne sind gem. § 47 d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr - V-5-8820.4.1 vom 7.2.2008 auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) oder ein Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. 

Eine Auswertung der Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf der Grundlage der Verkehrszählung 2022 erarbeitet worden sind, ergab, dass im Wesentlichen Teilabschnitte der Hauptverkehrsstraßen B 55, L 735 und B 516 betroffen sind.

Lärmemittenten sind bezogen auf das Stadtgebiet von Warstein nur Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr). Haupteisenbahnstrecken (Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr) gibt es nicht.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte in der Zeit vom 15.04.2024 bis 13.05.2024 (einschließlich) durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Anlagen bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Straßen, bei den Stadtwerken Warstein. Zusätzlich wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Anlagen im Amtsblatt der Stadt Warstein vom 11.04.2024 und online im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ veröffentlicht (ein entsprechender Hinweis und weitere Informationen für die Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung wurden im Internetauftritt der Stadt Warstein hinterlegt).

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat sich die Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 53 (Immissionsschutz) geäußert- dort hatte man keine Bedenken gegen die Ausführungen im Entwurf des Lärmaktionsplanes. Aus der Öffentlichkeit wurde eine Anregung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abgegeben. Die Stellungnahme, die dem Ausschuss für Bauen und Digitales und dem Rat der Stadt Warstein vorgelegt worden ist, führte im Ergebnis zur Konkretisierung einer Ausführung im beschlossenen Lärmaktionsplan.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Lärmminderung beinhalten zum einen Maßnahmen bzw. Prüfaufträge für die Ortschaften Warstein, Suttrop, Belecke und Mülheim/ Sichtigvor, zum anderen Maßnahmen, die das gesamte Stadtgebiet betreffen.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den neuen Plan einzusehen und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten. Die Unterlagen werden beim Sachgebiet Straßen der Stadt Warstein, Stadtwerke Warstein, Am Hillenberg 2,  59581 Warstein, während der Sprechzeiten bereitgehalten.

Der neue LÄRMAKTIONSPLAN für die Stadt Warstein (mit Anlagen) kann auch hier aufgerufen bzw. eingesehen werden:

Lärmkarten (Übersichtskarten) Stadtgebiet Warstein:

Nach § 47 d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 für die Stadt Warstein war bis zum 18.07.2024 zu erstellen. 
Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Warstein sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung.
Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4 m Höhe über dem Erdboden in einem 10 m-Raster berechnet wurden. Die Isophonenflächen sind entsprechend der Legende farbig gekennzeichnet.

Lärmaktionsplan der Stufe 3 vom Juli 2018

Der Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 - nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 27.06.2018 und vorausgegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - den

LÄRMAKTIONSPLAN für die Stadt Warstein (Stufe 3)

im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.

Lärmaktionspläne sind gem. § 47 d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5-8820.4.1 vom 7.2.2008 auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) oder ein Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

Eine Auswertung der Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf der Grundlage der Verkehrszählung 2015 erarbeitet worden sind, ergab, dass im Wesentlichen folgende Teilabschnitte von Hauptverkehrsstraßen betroffen sind:

Ortschaft Warstein: B 55-Hauptstraße, Abzweig Domring bis Abzweig Schwarzer Weg; 

Ortschaft Belecke: B 55-Lanfer; Abzweig Hamacherring bis Abzweig Bahnhofstraße;

Ortschaft Suttrop: L 735-Kreisstraße, Abzweig Hahnewall bis Abzweig Kallenhardter Straße.

Lärmemittenten sind bezogen auf das Stadtgebiet von Warstein nur Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr). Haupteisenbahnstrecken (Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr) gibt es nicht.

Die Lärmkartierung für die Stadt Warstein kann hier eingesehen werden.

Unter Berücksichtigung der Lärmkartierung wurde am 15.10.2013 der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 2 für die Stadt Warstein gem. § 47 d BImSchG durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein beschlossen

Auf der Grundlage des Entwurfes und der Ergebnisse der Lärmkartierung fand in der Zeit vom 28.10.2013 bis zum 25.11.2013 die Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG statt. 
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Lediglich von Straßen NRW, Meschede, wurde der Hinweis gegeben, in den Lärmaktionsplan aufzunehmen, dass die neue L 735 als Ortsumgehung außerhalb der Wohnbebauung der Ortschaft Suttrop geplant ist. Dies ist erfolgt.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Warstein wurde am 19.12.2013 im Verfahren gem. § 47 d BImSchG durch den Rat der Stadt Warstein beschlossen und am 30.01.2014 im Amtsblatt der Stadt Warstein bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung ist der Lärmaktionsplan der Stufe 2 rechtsverbindlich geworden.

Hier öffnen Sie den Lärmaktionsplan

Die im Lärmaktionsplan der Stufe 2 für die Stadt Warstein beschlossenen Maßnahmen zur Lärmminderung beinhalten im Wesentlichen die Durchführung von passivem Lärmschutz. Weiterhin wird den Aspekten des Lärmschutzes bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren innerhalb der geltenden An-forderungen Rechnung getragen.

Wiederkehrend alle 5 Jahre hat eine Überprüfung und ggfs. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stufe 2 zu erfolgen.

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