Stadtplanung

Informationen für Bauwillige und Architekten mit Übersicht über alle rechtskräftigen Bebauungspläne.

Auf die wichtigsten Pläne und Textteile kann online zugegriffen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, ergänzend zum Download-Angebot auch kostenpflichtige Auszüge aus allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan sowie den dazu gehörenden textlichen Festsetzungen und Begründungen anzufordern; ein Bestellservice des Sachgebietes Stadtentwicklung.

Abschließbare Fahrradboxen für bessere Mobilität

Durch eine Gemeinschaftsaktion von Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL), dem Kreis Soest und der Stadt Warstein konnten im Jahr 2016 im Stadtgebiet Warstein weitere Fahrradboxen und Infovitrinen aufgestellt werden. 
Anlass für die Ausweitung des "Bike & Ride"-Konzeptes im Stadtgebiet waren neben der Förderung durch den ZRL die guten Erfahrungen mit der Vermietung der Fahrradboxen an der Haltestelle Belecke Busbahnhof.

Im Stadtgebiet von Warstein stehen in unmittelbarer Nähe der Haltestellen

  •  Belecke, Haarweg,
  •  Belecke, Busbahnhof und
  •  Warstein, Ev. Kirche

Fahrradboxen zur Verfügung.

Die Standorte sind wichtige Ein- und Aussteigepunkte für Berufspendler. Mit der Schnellbus-Linie S60 und den Regiobus-Linien gibt es attraktiven Verbindungen nach Lippstadt, Soest, Rüthen und Warstein.

Die abschließbaren Boxen können angemietet werden und sollen insbesondere all denen die Möglichkeit bieten, ihr Rad sicher und "trocken" abzustellen, die mit dem Bus zur Arbeit fahren und so Fahrrad- und Busfahren miteinander kombinieren.
"Bike & Ride" ist also ein gutes Beispiel für eine sinnvolle Vernetzung von Verkehrsmitteln und bietet die Möglichkeit, umweltfreundliche Mobilität mit Rad und ÖPNV zu stärken.

Zuständig für die Vermietung der Boxen ist der Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG) in Brilon.
Nähere Auskünfte sind über die Internetseite der RLG, unter der Telefonnummer 02961/97020 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) oder auf Anfrage per E-Mail info(at)rlg-online.de, möglich.

Abo-Kunden der RLG genießen den besonderen Vorteil der Fahrradboxen kostenlos. Ohne Abo beträgt der Mietpreis 5,00 €/Monat bei einer Mietdauer von mindestens sechs Monaten.
Der Schlüssel für die Fahrradbox wird bei Hinterlegung eines Pfandbetrages von 50,00 € ausgehändigt.

Der Flächennutzungsplan bezieht sich auf die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im gesamten Stadtgebiet von Warstein. Er bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke für das gesamte Gemeindegebiet vor. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB). Die für die zukünftige bauliche Entwicklung bestimmten Flächen sollen so bemessen sein, dass sie dem Bedarf für die nächsten 15 bis 20 Jahre genügen.

Die Richtlinien, welche bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans zu beachten sind, finden sich auszugsweise auf der Seite zum Thema Bebauungsplan wieder.

Die beabsichtige Form der Bodennutzung ist im Flächennutzungsplan in den Grundzügen wiedergegeben. Auf eine parzellenscharfe Darstellung der geplanten Nutzung wird genauso verzichtet wie auf eine weitergehende Gliederung der dargestellten Bauflächen. Diese Ausweisungen sind dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) vorbehalten.

Der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Warstein ist seit dem 22. Januar 1980 rechtswirksam. In der Zwischenzeit wurden über 50 Änderungsverfahren betrieben.

Die wichtigsten DarsteIlungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan sind:

  • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen. Diese werden entsprechend der geplanten Nutzungsart gegliedert;
  • die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen und privaten Bereichs (z. B. Schulen, Krankenhäuser etc.) sowie Flächen für Spiel- und Sportanlagen;
  • die Flächen für den überörtlichen Verkehr sowie für die örtlichen Hauptverkehrsstraßen;
  • die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie die Hauptversorgungs-und Hauptabwasserleitungen;
  • die Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe;
  • die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen im Rahmen des Umweltschutzes;
  • die Wasserfläche und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen;
  • die Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen;
  • die Flächen für Landwirtschaft und Wald;
  • die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Neben den Darstellungen sieht das BauGB die Aufnahme von "Kennzeichnungen" im Flächennutzungsplan vor. Die Kennzeichnungen haben nur hinweisende und „warnende" Funktionen. Es sollen Kennzeichnungen vorgenommen werden für Flächen,

die durch Überschwemmungen, Steinschlag, Lärm oder andere Immissionen gefährdet sind;
für die eine bauliche Nutzung vorgesehen ist, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (sog. Altlasten).
Schließlich sollen die Ergebnisse von anderen verbindlichen Planungen (z. B. Fernstraßen, Bundesbahnanlagen) „nachrichtlich" in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

Der Erläuterungsbericht erklärt und begründet die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im einzelnen und enthält umfangreiches Datenmaterial über die Gemeinde.

Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation:

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein haben bei den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen. Einsichtnahme von Bauleitplänen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung.

Der Flächennutzungsplan und sein Erläuterungsbericht (sowie bei Planungen, welche seit Juli 2004 neu im Verfahren sind: Begründung und Umweltbericht) können von allen Bürgerinnen und Bürgern beim Sachgebiet Städtebau eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den (kostenpflichtigen) Bestellservice für Bauleitpläne (Auszüge aus Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan, Begründungstexten usw.) zu nutzen.

Von der Rangestraße bis zur Talstraße

Die Stadt Warstein beabsichtigt durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen eine städtebauliche Aufwertung der nördlichen Hauptstraße in der Ortschaft Warstein. Im Zuge der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 23.04.2024 erhielten rd. 65 Bürgerinnen und Bürger einen aktuellen Informationsstand.

Präsentation Teil 1: Informationen zum Umbau der Hauptstraße 2. BA, der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den Stand der Renaturierung der Wäster

Präsentation Teil 2: Informationen zur Fördermöglichkeit privater Gebäude im Sanierungsgebiet, weiterer geplanter privater Baumaßnahmen als auch die Bauabfolge zum Umbau der Hauptstraße und der weiteren Kommunikationswege
 

Menü