Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Das Informationsblatt zu den Grundbesitzabgaben für das aktuelle Haushaltsjahr können Sie hier öffnen.
Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
siehe Abfallgebührensatzung
-
Informationsblatt zu den Grundbesitzabgaben für das aktuelle Haushaltsjahr.
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Montag
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Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Abfallgebühren
Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
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