Abfallgebühren

Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Das Informationsblatt zu den Grundbesitzabgaben für das aktuelle Haushaltsjahr können Sie hier öffnen.

siehe Abfallgebührensatzung

Kommunalabgabengesetz für das Land NRW

Informationsblatt zu den Grundbesitzabgaben für das aktuelle Haushaltsjahr.

Merkblatt zur Grundsteuerreform

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