Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Bildung von Teileigentum auf einem Grundstück benötigt.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch den Bürgermeister als Untere Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Formloser Antrag
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Grundrisse aller Gebäude auf dem Grundstück und aller Geschosse in zweifacher Ausfertigung, aus denen das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum hervorgeht
- Schnitte und Ansichten aller Gebäude in zweifacher Ausfertigung
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Nils
Büscher
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-358
- Fax
- (0 29 02) 81-63 58
- n.buescher@warstein.de
Lutz
Lepper
allgemeine Öffnungszeiten
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8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-356
- Fax
- (0 29 02) 81-63 56
- l.lepper@warstein.de
Rebecca
Meyer-Bonk
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-350
- Fax
- (0 29 02) 81-63 50
- r.meyer-bonk@warstein.de
Silvia
Grote
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-354
- Fax
- (0 29 02) 81-63 54
- s.grote@warstein.de
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Bildung von Teileigentum auf einem Grundstück benötigt.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch den Bürgermeister als Untere Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
- Formloser Antrag
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Grundrisse aller Gebäude auf dem Grundstück und aller Geschosse in zweifacher Ausfertigung, aus denen das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum hervorgeht
- Schnitte und Ansichten aller Gebäude in zweifacher Ausfertigung
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Absatz 4 und § 32 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz - Antrag
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Kontakt
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59581 Warstein
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Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
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