Allgemeine Gefahrenabwehr

Einschreiten der Stadt Warstein als örtliche Ordnungsbehörde bei Vorliegen einer Gefahr für

  • die öffentliche Sicherheit
    (Rechtsgüterschutz in Bezug auf Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit und Eigentum)
  • die öffentliche Ordnung
    (Schutz von Wertvorstellungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben von grundlegender Bedeutung sind)

Als "allgemeine Gefahrenabwehr" wird die Beseitigung von konkreten Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Ordnungsbehörde bezeichnet. Die Ordnungsbehörde ist befugt, bei akuten Gefahren Gegenmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Beipiele: der Schutz vor Geruchs- oder Lärmbelästigungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder der Schutz vor gefährlichen Tieren.

Wer innerhalb des Stadtgebietes von Warstein eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entdeckt, hat dies dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zu melden. Die Meldung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen.
Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.

Die Stadt Warstein unterhält rund um die Uhr eine Rufbereitschaft für Vorfälle außerhalb der Dienstzeiten. Die Rufbereitschaft ist in akuten Notfällen über die Rettungsleitstelle des Kreis Soest (Notruf 112) erreichbar.

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P206
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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