Anmeldung zur Eheschließung

  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Trauung

Verlieben müssen Sie sich selbst, verloben vielleicht auch; aber beim Heiraten hilft Ihnen das Standesamt Warstein.

Für die Anmeldung zur Eheschließung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich (s. aufgeführte Ansprechpersonen).

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt. Dieses ist bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Als zusätzlichen Service bietet das Standesamt Trauungen an festgelegten Samstagen an. Die angebotenen Termine finden Sie hier.

Bei der Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) müssen bestimmte Unterlagen von den Brautleuten vorgelegt werden.

1. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, beide noch nicht verheiratet gewesen:

  • Personalausweis oder Reisepass von beiden
  • Eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt für eine Gebühr in Höhe von ca. 10,00 Euro). 
    Sollten Sie im Warsteiner Stadtgebiet geboren sein, so müssen Sie sich nicht um die Beschaffung kümmern, da wir dann Ihr Geburtsregister vorliegen haben.
  • erweiterte Meldebescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde = Meldeamt).
    Sollten Sie in Warstein gemeldet sein, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht, da wir Zugriff auf die Meldedaten der Warsteiner Einwohner haben. Sollten Sie lediglich in Warstein einen Nebenwohnsitz haben, benötigen wir aber zusätzlich noch die erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnsitzbehörde

2. Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, einer oder beide bereits verheiratet gewesen:

Die gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1. aufgeführt sind.

  • Eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Scheidungsvermerk der Vorehe (erhalten sie bei dem Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde).
    Wurde die Ehe in Warstein geschlossen, haben wir das Eheregister der Vorehe hier vorliegen. Dann müssen Sie sich um die Besorgung dieses Dokuments nicht kümmern
  • Je nach Auflösungsart der Vorehe:
    Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk im Original (nur wenn in der beglaubigten Ablichtung des Eheregisters kein Scheidungsvermerk eingetragen ist) oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners. Sollte der Sterbefall beim Standesamt Warstein beurkundet sein, liegt uns der Sterbeeintrag vor; dann müssen Sie sich nicht um die Ausstellung einer Urkunde kümmern.

3. Gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder schon vorhanden

  • die gleichen Unterlagen, die schon unter Punkt 1 aufgeführt sind. 
  • Eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters des Kindes (erhalten Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes).
    Ist das Kind in Warstein geboren, haben wir das Geburtsregister hier vor Ort; Sie müssen sich dann nicht mehr um die Ausstellung bemühen
  • Falls der Vater noch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen ist, ist die Vorlage der Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen - eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zur Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, dass Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung dauert je nach Einzelfall 30 Minuten bis 1 Stunde 30 Minuten.

Freitags kann aufgrund von Eheschließungen keine Terminvergabe für die Anmeldung der Eheschließung erfolgen!

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Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 24
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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