Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und jegliche LKW-Gespanne, also Lastkraftwagen mit Anhängern, nicht fahren. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor Antritt der Fahrt gestellt werden.

Für die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsverbotes kann beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung ein Antrag gestellt werden, wenn die Ladung im Stadtgebiet Warstein aufgenommen wird oder der Antragsteller dort seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor Antritt der Fahrt gestellt werden.

Fahrzeuge, die nicht unter das Verbot fallen

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
  • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
  • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger),
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Waren, Transportgüter und Fahrten, die von dem Verbot ausgenommen sind

  • Kombinierter Güterverkehr Schiene – Straße
  • Kombinierter Güterverkehr Hafen – Straße
  • Frische Milch und frische Milcherzeugnisse
  • Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
  • Frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
  • Leicht verderbliches Obst und Gemüse
  • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit einigen der zuvor genannten Fahrten stehen

Straßenverkehrsordnung

Sonntagsfahrverbot

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P206
Schulstr. 7
59581 Warstein
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Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
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