Bauberatung im Planungsrecht.
Die kostenlose Bauberatung im Sachgebiet Städtebau bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich vor dem Kauf eines Grundstücks oder bestehenden Gebäudes über das bestehende Planungsrecht zu informieren. Um eine schnelle Beurteilung des Vorhabens zu bekommen und mögliche Missverständnisse bereits vor Beginn einer Baumaßnahme aus dem Weg zu räumen ist eine Bauberatung sinnvoll und beugt späteren Enttäuschungen vor.
Wenn das betreffende Grundstück oder Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, so kann an Hand der in diesem Plan getroffenen Festsetzungen der rechtlich mögliche Rahmen für eine Grundstücks- bzw. Gebäudenutzung geklärt werden, dies gilt auch für Fragen der Baugestaltung, soweit diese im Bebauungsplan oder in einer gesonderten Satzung geregelt sind.
Falls das Grundstück oder Gebäude nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, gelten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches die Beurteilungskriterien des so genannten "unbeplanten Innenbereichs" bzw. des "Außenbereichs". So muss sich zum Beispiel im "unbeplanten Innenbereich" ein Bauvorhaben in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfügen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
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Martin
Kramme
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-339
- Fax
- (0 29 02) 81-63 39
- m.kramme@warstein.de
Moritz
Notmeier
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- m.notmeier@warstein.de
Bauberatung - Planungsrecht
Bauberatung im Planungsrecht.
Die kostenlose Bauberatung im Sachgebiet Städtebau bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich vor dem Kauf eines Grundstücks oder bestehenden Gebäudes über das bestehende Planungsrecht zu informieren. Um eine schnelle Beurteilung des Vorhabens zu bekommen und mögliche Missverständnisse bereits vor Beginn einer Baumaßnahme aus dem Weg zu räumen ist eine Bauberatung sinnvoll und beugt späteren Enttäuschungen vor.
Wenn das betreffende Grundstück oder Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, so kann an Hand der in diesem Plan getroffenen Festsetzungen der rechtlich mögliche Rahmen für eine Grundstücks- bzw. Gebäudenutzung geklärt werden, dies gilt auch für Fragen der Baugestaltung, soweit diese im Bebauungsplan oder in einer gesonderten Satzung geregelt sind.
Falls das Grundstück oder Gebäude nicht im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, gelten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches die Beurteilungskriterien des so genannten "unbeplanten Innenbereichs" bzw. des "Außenbereichs". So muss sich zum Beispiel im "unbeplanten Innenbereich" ein Bauvorhaben in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfügen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
Anregungen zu Bauleitplänen im Verfahren
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Schulstr. 7
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
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