Baugenehmigung

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Neben Gebäuden gelten z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen sowie PKW-Stellplätze als bauliche Anlagen.

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NRW aufgeführt sind, beispielsweise Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m². Das gilt jedoch nicht für den Außenbereich! Daher sollte auch bei den genehmigungsfreien Vorhaben die Frage der Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grenzabstände usw.) mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr – bei fristwahrender Antragstellung auch rückwirkend – verlängert werden.

Unter Downloads finden Sie "Bauherren-Infos", die die einzelnen Themenfelder ausführlich behandeln. Die Genehmigung der Stadt Meschede zur Verwendung ihrer Dateien liegt vor.

  • ausgefüllter Vordruck Bauantrag
  • Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,

Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).

  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Kontakt

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