Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, sind in das Baulastenverzeichnis der Stadt Warstein einzutragen. Vor jedem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.
- Lageplan gem. § 3 BauPrüfVO (in 5-facher Ausfertigung), erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- Eigentumsnachweis (nicht älter als 3 Monate)
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Andrea
Patzelt
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-355
- a.patzelt@warstein.de
Baulasten
Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, sind in das Baulastenverzeichnis der Stadt Warstein einzutragen. Vor jedem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.
- Lageplan gem. § 3 BauPrüfVO (in 5-facher Ausfertigung), erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
- Eigentumsnachweis (nicht älter als 3 Monate)
Kontakt
Raum: Zimmer P 105
Schulstr. 7
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |