Baulasten

Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, sind in das Baulastenverzeichnis der Stadt Warstein einzutragen. Vor jedem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.

  • Lageplan gem. § 3 BauPrüfVO (in 5-facher Ausfertigung), erstellt von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt (nicht älter als 6 Monate)
  • Eigentumsnachweis (nicht älter als 3 Monate)

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P 105
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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