Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung.
Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Stadt Warstein.

Der wichtigste Planungsleitsatz ist in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) formuliert: "Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln." Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch, noch kann dieser durch Vertrag begründet werden. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die Verfahrensvorschriften hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert:

  • Die erste Stufe ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
  • und die zweite Stufe die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Die Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Bebauungspläne sind in ihren Grundzügen ähnlich.

Der Flächennutzungsplan ist die übergeordnete Planung für das gesamte Stadtgebiet. Er ist im Unterschied zum Bebauungsplan lediglich verbindlich für die betroffenen Behörden. Die Bürgerinnen und Bürger können aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans keine Rechte herleiten.

Ein Bebauungsplan gilt jeweils nur für seinen "Geltungsbereich" welcher einen oder auch mehrere kleinere Ausschnitte des Stadtgebietes abdeckt. In diesem Geltungsbereich gelten die "Festsetzungen", welche auf der Grundlage des Baugesetzbuches getroffen wurden. Diese Festsetzungen sind zeichnerisch und textlich im Bebauungsplan festgehalten und in einer Begründung zum Bebauungsplan näher erläutert.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein haben bei den Verfahren sowohl zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Bebauungspläne die Möglichkeit ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen.

  • Sie möchten eine Anregung zu einem Warsteiner Bebauungsplan machen ? Drucken Sie das mit ihren Angaben ausgefüllte Schriftstück aus und senden es mit Ihrer Unterschrift versehen an die Stadtverwaltung. Die Adresse ist im Vordruck enthalten.

Kontakt

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