Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) wird in der Regel aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt. Im Bebauungsplan werden diese Vorgaben konkretisiert und die städtebauliche Planung der Gemeinde rechtsverbindlich als kommunale Satzung festgesetzt.

Die Inhalte, die in einem Bebauungsplan behandelt werden können, sind bestimmt durch das Baugesetzbuch (§ 9 BauGB), welches rechtliche Grundlage für die Planung ist.

Rechtskräftige Bebauungspläne online

Inhalte des Bebauungsplans:

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
  • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
  • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
  • die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile,
  • die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
  • die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts festgelegten Erfordernisse für Gottesdienste und Seelsorge,
  • die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...
  • die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, des Post –und Telekommunikationswesens, der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, der Sicherung der Rohstoffvorkommen
  • die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs unter Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
  • die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
  • die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung.

Aufstellung des Bebauungsplans:

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Stadt, welche hierfür die Planungshoheit hat. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch – dieser Anspruch kann auch nicht durch einen Vertrag begründet werden. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist"(§ 1 Abs. 3 BauGB).
Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen. Bebauungspläne werden immer nur für Teilbereiche (so genannte "Geltungsbereiche") erstellt. Basis für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein städtebauliches Konzept, in welchem die zukünftige Bebauung und Nutzung aufgezeigt wird.

Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung sowie ein aufgrund der Umweltprüfung erarbeiteter Umweltbericht beizufügen. Aus diesen Unterlagen sollen die Gründe für die einzelnen Festsetzungen des Planes sowie die damit verbundenen Umweltauswirkungen erkennbar sein.

Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation:

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein haben bei den Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung der Bebauungspläne die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen. Einsichtnahme von Bauleitplänen während der Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung.

Der Bebauungsplan und seine Begründung (sowie bei Planungen, welche seit Juli 2004 neu im Verfahren sind, auch der Umweltbericht) können von allen Bürgerinnen und Bürgern beim Sachgebiet Städtebau eingesehen werden. Ob für das von Ihnen gewünschte Grundstück bzw. Gebäude ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, können Sie aus der Übersicht zu den aktuellen Bebauungsplänen erfahren, welche die Stadt Warstein zusammen mit dem Kreis Soest bereit hält.

Die Stadt Warstein stellt einen großen Teil der rechtskräftigenBebauungspläne online zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den (kostenpflichtigen) Bestellservice für Bauleitpläne (Auszüge aus Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan, Begründungstexten usw.) zu nutzen.

Baugesetzbuch (BauGB)

  • Sie möchten eine Anregung zu einem Warsteiner Bebauungsplan machen ? Drucken Sie das mit ihren Angaben ausgefüllte Schriftstück aus und senden es mit Ihrer Unterschrift versehen an die Stadtverwaltung. Die Adresse ist im Vordruck enthalten.

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P 111
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Technisches Rathaus
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Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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