- Anzeige eines Todesfalls
- Beurkundung eines Todesfalls
Was ist zu tun im Trauerfall? Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen. Wir möchten Ihnen hier einige Ratschläge geben, wie Sie in dem Fall vorgehen sollten.
Sterbefall in der Wohnung:
Besonders seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, zeigen wir Ihnen hier auf, wie Sie vorzugehen haben.
Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat.
Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim:
Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben, so wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt.
Andere Umstände:
Ist der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt, so wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls Notwendiges veranlassen.
Was ist danach zu erledigen?
Suchen Sie sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Dieser wird in der Regel alle Formalitäten für Sie übernehmen.
Falls Sie keinen Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragen wollen, sollten Sie an folgendes denken:
- Wünschen Sie eine Erd- oder Urnenbestattung ?
- Stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhofsamt ab
- Melden Sie den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den Termin für die Bestattung beim Friedhofsamt bekannt
- Anzeige beim Standesamt
- Informieren Sie die Krankenkasse/Rentenversicherung des Verstorbenen
- Geben Sie den Druck und Versand von Trauerbriefen in Auftrag
Anzeige beim Standesamt:
Für die Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen damit beauftragt haben, die Formalitäten zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Zur Anzeige beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 1. Beim Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim eine Sterbefallanzeige 2. Ein Sterbefall in der Wohnung wird mündlich angezeigt 3. Das Familienstammbuch.
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind folgende Einzeldokumente notwendig:
- Eheurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
4. Der Personalausweis des Verstorbenen
5. Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt bzw. dem Krankenhaus ausgestellt).
Sie können in Warstein über das Serviceportal Urkunden online bestellen und direkt bezahlen. Hierfür ist die Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich. Alternativ finden Sie unter Formulare ein pdf zum Ausdrucken.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Carola
Gockel
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-390
- Fax
- (0 29 02) 81-63 90
- c.gockel@warstein.de
Andrea
Bültmann
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-391
- Fax
- (0 29 02) 81-63 91
- a.bueltmann@warstein.de
Beurkundung von Sterbefällen
- Anzeige eines Todesfalls
- Beurkundung eines Todesfalls
Was ist zu tun im Trauerfall? Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen. Wir möchten Ihnen hier einige Ratschläge geben, wie Sie in dem Fall vorgehen sollten.
Sterbefall in der Wohnung:
Besonders seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, zeigen wir Ihnen hier auf, wie Sie vorzugehen haben.
Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat.
Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim:
Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben, so wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt.
Andere Umstände:
Ist der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt, so wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls Notwendiges veranlassen.
Was ist danach zu erledigen?
Suchen Sie sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Dieser wird in der Regel alle Formalitäten für Sie übernehmen.
Falls Sie keinen Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragen wollen, sollten Sie an folgendes denken:
- Wünschen Sie eine Erd- oder Urnenbestattung ?
- Stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhofsamt ab
- Melden Sie den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den Termin für die Bestattung beim Friedhofsamt bekannt
- Anzeige beim Standesamt
- Informieren Sie die Krankenkasse/Rentenversicherung des Verstorbenen
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Anzeige beim Standesamt:
Für die Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen damit beauftragt haben, die Formalitäten zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Zur Anzeige beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 1. Beim Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim eine Sterbefallanzeige 2. Ein Sterbefall in der Wohnung wird mündlich angezeigt 3. Das Familienstammbuch.
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind folgende Einzeldokumente notwendig:
- Eheurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
4. Der Personalausweis des Verstorbenen
5. Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt bzw. dem Krankenhaus ausgestellt).
Sie können in Warstein über das Serviceportal Urkunden online bestellen und direkt bezahlen. Hierfür ist die Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich. Alternativ finden Sie unter Formulare ein pdf zum Ausdrucken.
Mit diesem Formular können Sie standesamtliche Urkunden bestellen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das Standesamt schicken oder an standesamt(at)warstein.de mailen.
Sie können die Urkunden auch über das Serviceportal direkt online bestellen und bezahlen.Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Kontakt
Raum: Zimmer 24
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
Raum: Zimmer 25
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr