Bioabfall

Bioabfälle werden über den Bioabfallbehälter (grüne Biotonne) entsorgt. Gesammelt werden alle kompostierbaren Abfälle - insbesondere Küchenabfälle, Hecken- und Rasenschnitt, Laub, Moos u.a.

Die Bioabfallbehälter werden im 2-Wochen-Rhythmus entleert. Bei Bedarf kann ein Bioabfallbehälter gleich mit Biofilterdeckel oder nachträglich für den bereits vorhandenen Bioabfallbehälter ein Bioabfallbehälter mit Biofilterdeckel beantragt werden. Die zusätzliche Gebühr beträgt 12,00 Euro pro Deckel und Jahr.
Für jeden neu gegründeten Haushalt in Warstein wird von der Verwaltung kostenlos ein Vorsortiergefäß zum Sammeln von Bioabfall aus der Küche ausgegeben. Zusätzliche Vorsortiergefäße können gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 2,50 Euro an der Infothek im Bürgercenter in Warstein erworben werden.

Für den Sommer kann eine zusätzliche Saison-Biotonne bestellt werden. Diese hat einen braunen Deckel und wird im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende November geleert. Die Tonne bleibt im Winter auf dem Grundstück.

Tipp für die Benutzung der Biotonne:

Feuchte Küchenabfälle, verdorbene Lebensmittel und besonders Speisereste sollten in reichlich Zeitungspapier eingeschlagen werden. Damit halten Sie die Biotonne sauber. Müllbeutel, die nicht aus Papier und deshalb nicht kompostierbar sind, dürfen nicht benutzt werden. Bei sommerlichen Temperaturen sollte die Biotonne möglichst im Schatten stehen. Rasenschnitt bitte vor dem Einfüllen anwelken lassen. Dadurch verliert er Volumen und es kann mehr eingefüllt werden.

Auf Antrag kann die Biotonne unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden (z. B. Eigenkompostierer). Der Antrag auf Feststellung einer Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne ist beim Sachgebiet Abfall, Steuern erhältlich. Alle kompostierbaren Abfälle müssen auf dem eigenen Grundstück sachgemäß und schadlos verwertet werden. Es darf kein Ungeziefer (Ratten, Insekten) angelockt werden. Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden.
Wer Gartenabfälle außerhalb des eigenen Grundstücks (z.B. am Waldrand oder unbebauten Nachbargrundstücken) ablagert, handelt ordnungswidrig. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Biotonne:
Für die Bioabfallbehälter wird eine Jahresgebühr erhoben. Eine zusätzliche entleerungsabhängige Gebühr wie beim Restmüllbehälter entfällt. Die Jahresgebühren sind als Vorauszahlung festgesetzt:

Behältervolumen              Jahresgebühr
120 l - Bioabfallbehälter     93,84 Euro
240 l - Bioabfallbehälter    187,80 Euro

Weiterhin ist in Ausnahmefällen ein Bioabfallbehälter mit einem Behältervolumen von 1.100 l erhältlich. Die Jahresgebühr beträgt 861,12 Euro.

Saison-Biotonne:
Bei Grundstücken, auf denen bereits eine Biotonne aufgestellt ist, beträgt die Gebühr für eine Saison-Biotonne 
Behältervolumen 
120 l - Bioabfallbehälter    54,74 Euro
240 l - Bioabfallbehälter    109,55 Euro

Sonderleerung Biotonne:
Für die Sonderleerung eines fehlbefüllten Bioabfallbehälters im Rahmen der Restmülltour beträgt die Gebühr

   120 l - Bioabfallbehälter     10,00 Euro
   240 l - Bioabfallbehälter     20,00 Euro
1.100 l - Bioabfallbehälter     90,00 Euro

Vorsortiergefäß für Bioabfall
Biotonne
Biofilterdeckel

Kontakt

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