Der Bürgermeister der Stadt Warstein als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und Liste der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen.
Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
- Kurzbezeichnung des Denkmals
- Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
- Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
- Tag der Eintragung
Hier können Sie die Denkmalliste nach Ortschaften unterteilt einsehen:
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Rebecca
Meyer-Bonk
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-350
- Fax
- (0 29 02) 81-63 50
- r.meyer-bonk@warstein.de
Denkmalliste
Der Bürgermeister der Stadt Warstein als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und Liste der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen.
Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
- Kurzbezeichnung des Denkmals
- Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
- Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
- Tag der Eintragung
Hier können Sie die Denkmalliste nach Ortschaften unterteilt einsehen:
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Auskunft aus der Denkmalliste
Kontakt
Raum: Zimmer P 107
Schulstr. 7
59581 Warstein
Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.