Das Land Nordrhein-Westfalen fördert größere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern.
Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals.
Die Anträge auf Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen sind an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten.
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Rebecca
Meyer-Bonk
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Denkmalpflege
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert größere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern.
Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals.
Die Anträge auf Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen sind an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten.
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Auskunft aus der Denkmalliste
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, die erforderlichen Anlagen anhängen und online einreichen.
Kontakt
Raum: Zimmer P 107
Schulstr. 7
59581 Warstein
Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.