Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.
Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.
- für deutsche Staatsangehörige: 40 €
- für ausländische Staatsangehörige: 66 €
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.
Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.
- für deutsche Staatsangehörige: 40 €
- für ausländische Staatsangehörige: 66 €
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Carola
Gockel
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-390
- Fax
- (0 29 02) 81-63 90
- c.gockel@warstein.de
Andrea
Bültmann
Bürgercenter
Montag
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Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
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*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-391
- Fax
- (0 29 02) 81-63 91
- a.bueltmann@warstein.de
Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.
Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.
- für deutsche Staatsangehörige: 40 €
- für ausländische Staatsangehörige: 66 €
Kontakt
Raum: Zimmer 24
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
Raum: Zimmer 25
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr