Ehefähigkeitszeugnis

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses.
Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

  • für deutsche Staatsangehörige: 40 €
  • für ausländische Staatsangehörige: 66 €

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 24
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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