Eigentumswechsel

Wird ein Grundstück im Laufe des Jahres veräußert, bleibt der bisherige Eigentümer nach dem Bewertungsgesetz noch bis zum 01.01. des auf die grundbuchamtliche Umschreibung folgenden Jahres grundsteuerpflichtig.

Für das Wassergeld sowie die Kanalbenutzungs-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren kann eine Zwischenabrechnung erstellt werden.

In einem solchen Fall sollte der/die alte/n Eigentümer gemeinsam mit dem/den neuen Eigentümer/n eine Ablesung des Wasserzählerstandes vornehmen und den Zählerstand zusammen mit dem Ablesedatum, den Namen, Anschriften und Unterschriften mit dem hier zum Download bereitgestellten Formular dem Sachgebiet Abfall, Steuern, schriftlich mitteilen.
Ein Melde-Formular zum Eigentumswechsel eines Grundstücks finden Sie unter Formulare.

  • Hiermit zeigen Sie der Stadtverwaltung einen Eigentumswechsel für die Abrechnung der Steuern und Abgaben eines Gebäudes/Grundstücks an.

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