Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts.

Die Kreisverwaltung Soest ist für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und der Besonderheiten ist eine Beratung durch den Kreis Soest vor der Antragstellung sehr empfehlenswert.

Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung Soest sind 

  • Frau Schulte, Tel. 02921/30-2089 und
  • Frau Rohde, Tel. 02921/30-2496

Die jeweiligen Antragsformulare und Informationsblätter erhalten Sie im Bürgercenter Warstein. Die vollständigen Antragsunterlagen werden dort wieder entgegen genommen und an den Kreis Soest zur Bearbeitung weitergeleitet.

Informieren Sie sich bitte direkt beim Kreis Soest oder auf der Homepage des Kreises Soest

Diese entnehmen Sie bitte den Informationsblättern.

Weitere im Einzelfall benötigte Unterlagen und Nachweise werden von Ihnen direkt angefordert. 

  • § 85 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (AuslG)
  • §§ 8, 9, 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 24
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 25
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Tag
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Dienstag:7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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