Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
(Einmalige Gestattung)
Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (einmalige Gestattung) benötigt derjenige (Einzelperson, Verein, Gruppe etc.), der aus besonderem Anlass Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Von besonderer Bedeutung ist, dass es sich um öffentliche Veranstaltungen handeln muss; für private Feste ist keine Gestattung notwendig. Die Erlaubnis sollte mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden.
Beispielhaft werden einige Veranstaltungen aufgezeigt, bei denen eine einmalige Gestattung aus besonderem Anlass erforderlich ist:
- "Tage der offenen Tür" eines Gewerbebetriebes oder einer Einrichtung,
- Volksfesten wie Schützenfeste, Karneval, Schnadezüge, Kirmes, o. ä.
- Öffentliche Veranstaltungen in öffentlichen oder in privaten Bereichen, z.B. Abi-Feten, Rockfeten, Konzerte mit Ausschank, sonstige Tanzveranstaltungen etc.
- Gaststättengesetz (GastG),
- Gaststättenverordnung (GastV)
Für die Gestattung muss eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand für die Gestattung, sie liegt zwischen 40 und 70 Euro.
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Friederike
Franke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-275
- Fax
- (0 29 02) 81-6275
- f.franke@warstein.de
Einmalige Gestattung
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
(Einmalige Gestattung)
Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (einmalige Gestattung) benötigt derjenige (Einzelperson, Verein, Gruppe etc.), der aus besonderem Anlass Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Von besonderer Bedeutung ist, dass es sich um öffentliche Veranstaltungen handeln muss; für private Feste ist keine Gestattung notwendig. Die Erlaubnis sollte mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden.
Beispielhaft werden einige Veranstaltungen aufgezeigt, bei denen eine einmalige Gestattung aus besonderem Anlass erforderlich ist:
- "Tage der offenen Tür" eines Gewerbebetriebes oder einer Einrichtung,
- Volksfesten wie Schützenfeste, Karneval, Schnadezüge, Kirmes, o. ä.
- Öffentliche Veranstaltungen in öffentlichen oder in privaten Bereichen, z.B. Abi-Feten, Rockfeten, Konzerte mit Ausschank, sonstige Tanzveranstaltungen etc.
Für die Gestattung muss eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand für die Gestattung, sie liegt zwischen 40 und 70 Euro.
- Gaststättengesetz (GastG),
- Gaststättenverordnung (GastV)
Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das SG Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein schicken oder faxen.
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Ansprechperson senden. Bitte beachten Sie, dass das Dokument aus zwei Seiten besteht.
Kontakt
Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |