Familienpass der Stadt Warstein
Mit der Herausgabe des Familienpasses hat die Stadt Warstein in einem wichtigen Teilbereich der kommunalen Familienpolitik ihre Ziele verwirklicht und dem angesprochenen Personenkreis die Teilnahme am Gemeinschaftsleben in unserer Stadt in vielen Bereichen erleichtert.
Den Familienpass der Stadt Warstein erhalten Personen oder Familien, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Er wird seit Anfang 2004 nur noch einkommensabhängig ausgestellt.
Die Einkommensgrenze besteht aus einem Grundbetrag von jährlich 27.600 € brutto zuzüglich eines Betrages von 2.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Behinderte Kinder werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze doppelt gezählt. Das Kindergeld zählt dabei nicht als Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind (innerhalb dieser Einkommensgrenze):
- Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren
- Familien mit einem allein erziehenden Elternteil
- Familien oder Einzelpersonen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch beziehen
Mit dem Warsteiner Familienpass werden bei den nachstehend aufgeführten Einrichtungen Vergünstigungen gewährt:
- Volkshochschule Lippstadt
- Allwetterbad Warstein
- Warsteiner Bilsteinhöhle
- Stadtbücherei Warstein in Belecke
aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Verdienstabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe)
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Barbara
Lemm
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-283
- Fax
- (0 29 02) 81-62 83
- b.lemm@warstein.de
Familienpass
Familienpass der Stadt Warstein
Mit der Herausgabe des Familienpasses hat die Stadt Warstein in einem wichtigen Teilbereich der kommunalen Familienpolitik ihre Ziele verwirklicht und dem angesprochenen Personenkreis die Teilnahme am Gemeinschaftsleben in unserer Stadt in vielen Bereichen erleichtert.
Den Familienpass der Stadt Warstein erhalten Personen oder Familien, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Er wird seit Anfang 2004 nur noch einkommensabhängig ausgestellt.
Die Einkommensgrenze besteht aus einem Grundbetrag von jährlich 27.600 € brutto zuzüglich eines Betrages von 2.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Behinderte Kinder werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze doppelt gezählt. Das Kindergeld zählt dabei nicht als Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind (innerhalb dieser Einkommensgrenze):
- Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren
- Familien mit einem allein erziehenden Elternteil
- Familien oder Einzelpersonen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch beziehen
Mit dem Warsteiner Familienpass werden bei den nachstehend aufgeführten Einrichtungen Vergünstigungen gewährt:
- Volkshochschule Lippstadt
- Allwetterbad Warstein
- Warsteiner Bilsteinhöhle
- Stadtbücherei Warstein in Belecke
aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Verdienstabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe)
Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen, die erforderlichen Anlagen hochladen und Ihren Familienpass-Antrag direkt online einreichen.
Kontakt
Raum: Zimmer 35
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |