In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder sehr schnell.
Die Früherkennungsuntersuchungen - die so genannten "U`s" - bieten Kindern gute Chancen, bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe zu erhalten. Eltern geben sie Sicherheit bei der Frage, ob sich ihr Kind gesund entwickelt.
Bei den Früherkennungsuntersuchungen U 5 - U 9, also im Alter von fünf Monaten bis fünfeinhalb Jahren, wird das Jugendamt tätig, wenn Eltern ihr Kind nicht zur Untersuchung gebracht haben. Die Früherkennungsuntersuchung ist freiwillig, und es kann viele Gründe haben, warum eine "U" nicht wahrgenommen worden ist. Es kann aber auch ein Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sein.
Hier nimmt das Jugendamt seinen gesetzlichen Schutzauftrag wahr. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes spricht mit den Erziehungsberechtigten über die Gründe, warum eine Früherkennungsuntersuchung nicht wahrgenommen wurde und zeigt die Chancen auf, die "U`s" für das Kind bieten.
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